Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes
Appell von über 60 Organisationen an die Bundesregierung zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitgehende Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage. Gleichzeitig beobachten wir einen massiven Anstieg und die billigende Inkaufnahme von gewaltsamen und menschenunwürdigen Handlungen gegenüber Schutzsuchenden, insbesondere an den Außengrenzen der Europäischen Union. Verstöße gegen geltendes Recht werden teils gar nicht mehr oder nur unzureichend verfolgt.
Die unterzeichnenden Organisationen sind enttäuscht über die am 28. April 2023 öffentlich gewordene deutsche Position der Bundesregierung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Anstatt sich dem Trend der Entwertung europäischer Grund- und Menschenrechte und der Erosion rechtsstaatlicher Grundsätze entschieden entgegenzustellen, signalisiert die Regierung mit ihrer Position die Bereitschaft, diesen Weg um jeden Preis mitzugehen. Damit gerät sie in eklatanten Widerspruch zu zentralen Versprechen des Koalitionsvertrags.
Saarländisches Innenministerium bestätigt: Nach wie vor extrem hohe Aufenthaltszeiten im Lager Lebach
Daueraufenthalt und Zermürbung von Geflüchteten im Lager Lebach muss sofort beendet werden

Aus einer aktuellen Antwort des saarländischen Innenministeriums auf eine Anfrage des Saarländischen Flüchtlingsrates vom April 2023 geht hervor, dass von 1041 Geflüchteten im Lager Lebach 303, also fast ein Drittel, länger als ein Jahr dort wohnen müssen. Bei 151 Menschen dauert der Aufenthalt bereits drei Jahre und länger, von denen wiederum 13 seit mindestens zehn Jahren (!) dort leben müssen. Hinzu kommen Arbeitsverbote bei 90 Menschen und bei 28 Kürzungen im Leistungsbezug. Dazu erklärte Elke Klein vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates: „An der Zweckentfremdung des Lagers Lebach als Daueraufenthaltsstätte hat sich bis heute nichts geändert. Menschen über Jahre in einer Situation staatlichen Gewahrsams ohne Privatsphäre und Selbstbestimmung festzuhalten, ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Wir sind nicht bereit, das hinzunehmen. Die hohen Aufenthaltszeiten sind ein politischer Skandal, weil alle wissen, dass die Lebensbedingungen im Lager Lebach auf Dauer krank machen.“
Seit 2010 gibt es beim saarländischen Sozialministerium einen Beirat zur Armutsbekämpfung. „Ziel seiner Arbeit ist es zu verhindern, dass Armut im Saarland weiter wächst und sich die Schere zwischen Arm und Reich weiter öffnet“, so Sozialminister Magnus Jung in einem Schreiben an den Saarländischen Flüchtlingsrat. Laut Geschäftsordnung treffen sich im Beirat zur Armutsbekämpfung u.a. die großen Wohlfahrtsverbände, die Arbeitskammer, der Landesjugendring, der DGB, die Kirchen sowie die Landtagsfraktionen und die Fachabteilungen verschiedener Ministerien. Die Geschäftsstelle ist beim Sozialministerium angesiedelt. Der Saarländische Flüchtlingsrat wurde als stimmberechtigtes Mitglied benannt, was wir aber abgelehnt haben. An Sozialminister Magnus Jung haben wir deshalb geschrieben: „Vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir als Wertschätzung unserer Arbeit begreifen. Dennoch möchten wir Ihr Angebot nicht wahrnehmen. Angesichts der aktuellen Flüchtlingspolitik im Bund wie im Saarland sehen wir keinen Sinn in einer Mitarbeit im saarländischen Beirat zur Armutsbekämpfung. Wir möchten hier insbesondere das seit 1993 bestehende Asylbewerberleistungsgesetz nennen, das das Leistungsniveau für Geflüchtete unter das sozialrechtliche Existenzminimum drückt. Dieses Gesetz beinhaltet auch das diskriminierende und für uns nicht hinnehmbare Sachleistungsprinzip, wie wir es seit Jahren im Lager Lebach kritisieren. Sicher, wir können unsere Positionen und Forderungen im Beirat darstellen, aber was immer wir dort zusammen diskutieren, am Ende entscheidet die Landesregierung und die hält am Sachleistungsprinzip und der Unterbringung von Geflüchteten im Lager Lebach fest.“
Zentrale Ausländerbehörde – Keine Verbesserung in Sicht
Die faktische Nicht-Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde existiert bereits seit drei Jahren. Eine Verbesserung der Situation ist nicht erkennbar. An den extrem langen Bearbeitungszeiten und der schweren Erreichbarkeit der Behörde hat sich bis heute nichts geändert. Selbst für Anwälte gibt es kaum ein Durchkommen: Anfragen werden nicht beantwortet und zum Beispiel Verlängerungen des Aufenthaltstitels (und damit der Arbeitserlaubnis) zu Lasten der Betroffenen immer wieder nicht bearbeitet. Auf den Punkt gebracht würden wir sagen: Nichts geht mehr außer Abschiebungen. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Im Interesse der Menschen nichtdeutscher Herkunft braucht es eine bürgernahe Verwaltung, die die gesellschaftliche Integration fördert und nicht blockiert.
09.05.2023, SR3 Region am Mittag „Was hat sich in der saarländischen Ausländerbehörde getan?“
Ungebrochen solidarisch – Soziale Rechte für alle
„Ungebrochen solidarisch“ – das war das DGB-Motto der diesjährigen 1. Mai-Kundgebungen. Mitglieder des Saarländischen Flüchtlingsrates haben in Saarbrücken mit einem Transparent „Wohnungen statt Lager Lebach und Container“ und „Geld statt Sachleistungen“ teilgenommen, um gegen die soziale Ausgrenzung von Geflüchteten zu protestieren. Gerade an der Aufnahme von Geflüchteten zeigt sich, inwieweit sich Politik und Gesellschaft insgesamt an Menschenrechten orientieren. Die Diskrepanz ist offensichtlich: Wir erinnern nur an die Unterteilung von Geflüchteten in solche mit guter und schlechter Bleibeperspektive und an die gesellschaftliche Abschottung von Geflüchteten im Lager Lebach und im Containerdorf Ensdorf. Deshalb heißt es nicht nur zum 1. Mai: Soziale Rechte für alle statt Ausgrenzung und Diskriminierung.
Solidarität und Willkommen statt populistischer Stimmungsmache
Im Landtag des Saarlandes fand am 26. April eine Debatte über die aktuelle Flüchtlings- und Migrationspolitik statt. Was von den verschiedenen Positionen und angeblichen Lösungen zu halten ist, erklärte Tobias Schunk in einem Interview des Aktuellen Berichts.
Saarländischer Flüchtlingsrat fordert vom Innenministerium genaue Auskunft über die aktuellen Aufenthaltszeiten von Geflüchteten im Lager Lebach
Daueraufenthalt im Lager Lebach sofort beenden
Keine Unterbringung von Geflüchteten im Containerdorf Ensdorf
Das Containerdorf in Ensdorf ist eine Dependance des Lagers Lebach. Das saarländische Innenministerium begründete die Entscheidung, Geflüchtete in Containern unterzubringen, mit der Überlastung des Lagers Lebach. „Für die desolate Situation im Lager Lebach ist ausschließlich das saarländische Innenministerium verantwortlich“, erklärte Elke Klein vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates. „Das Lager Lebach wird seit vielen Jahren als Daueraufenthaltsstätte für Geflüchtete zweckentfremdet. Das ist an sich schon ein politischer Skandal. Zusätzlich dient die dadurch entstandene hohe Belegung wiederum als Rechtfertigung für die Unterbringung von Geflüchteten in Containern.“
Die ganze Presseerklärung lesen
14.04.2023, Anfrage nach dem SIFG zur Aufenthaltsdauer von Geflüchteten im Lager Lebach
Für Bürgerrechte – Gegen Islamismus und Kriminalisierung
Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. und Aktion 3.Welt Saar e.V. rufen zur kurdischen Newroz-Demo auf
Newroz-Demo 2023
Montag 20. März 2023, 18 Uhr
Startpunkt: Saarbrücken, Am Landwehrplatz
Abschlusskundgebung: Saarbrücken, Bürgerpark
Auf ein Neues! In diesem Jahr findet wieder eine Newroz-Demonstration des Kurdischen Gesellschaftszentrums durch die Saarbrücker Innenstadt statt. Das kurdische Neujahrsfest Newroz hat für Kurd:innen als Symbol für Widerstand und Freiheit eine große Bedeutung. Unter dem Motto „Bürgerrechte statt Kriminalisierung – Weg mit dem PKK-Verbot“ nehmen unsere Organisationen mit einem drei mal fünf Meter großen Transparent teil und verteilen parallel dazu eine Postkarte gegen Islamismus und das PKK-Verbot in Deutschland. Die Demonstration startet um 18 Uhr am Landwehrplatz.
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete gehören in die Obhut der Kinder- und Jugendhilfe
Da die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten im Saarland wieder steigt, werden aktuell zehn von ihnen in saarländischen Jugendherbergen untergebracht. Dort befinden sie sich im sogenannten Vorclearing-Verfahren. Als zum 1. Januar 2020 die Vorclearingstelle für unbegleitete minderjährige Geflüchtete am Schaumberger Hof in Tholey geschlossen wurde, wurde dies vom Saarländischen Flüchtlingsrat ausdrücklich begrüßt, denn unbegleitete Kinder und Jugendliche sollten direkt in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden. Zur momentanen Situation im Saarland gibt es hier einen Beitrag im SR3-Radio vom 2. März 2023 mit einem kurzen Statement von Tobias Schunk im Namen des SFR (ab ca.2:30).
Saarländischer Flüchtlingsrat verabschiedet Vorstandsmitglied Peter Nobert nach Berlin

Auf unserem Plenum am 1. März haben wir unser Vorstandsmitglied Peter Nobert nach Berlin verabschiedet, wo er zukünftig wieder leben und arbeiten wird. Wohl muss er noch ein paar Wochen zwischen Berlin und dem Saarland hin- und herpendeln, doch bald wird sein Lebensmittelpunkt in seiner Heimatstadt Berlin liegen. Peter Nobert war Gründungsmitglied des Saarländischen Flüchtlingsrates und von Anfang an bis heute im Vorstand unseres Vereins tätig. Davor arbeitete er im AK Asyl Saarland mit. Bis zu den nächsten Vorstandswahlen wird er noch in unserem Vorstand bleiben und sich mit Rat und Tat in unsere gemeinsame Arbeit einbringen.
Ein Jahr nach Kriegsbeginn in der Ukraine:
Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert gleiches Recht für alle Geflüchteten
Am 24. Februar jährte sich der russische Angriffskrieg. Am 4. März 2022 wurde zum ersten Mal der vorübergehende Schutz vom Europäischen Rat aktiviert. Mehr als eine Million geflüchtete Menschen aus diesem Krieg wurden mittlerweile in Deutschland registriert – Ukrainische Staatsangehörige und Menschen aus anderen Staaten, die ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten. Nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf, was die Situation zahlreicher Drittstaatsangehöriger und Staatenloser aus der Ukraine in Deutschland angeht.
Die ganze Presseerklärung lesen
Solidarität mit Geflüchteten
Willkommen statt Ausgrenzung
Containerdorf Ensdorf stoppen
Kundgebung am 25. Februar 2023
RAG Gelände Ensdorf vor dem Containerdorf
Gemeinsamer Aufruf von Saarländischem Flüchtlingsrat, Seebrücke Saar und Aktion 3.Welt Saar
Beteiligt euch an unserer Kundgebung für eine menschenwürdige Aufnahme von Geflüchteten. Das geplante Containerdorf, das die sozialdemokratische Landesregierung als Lösung der prekären Aufnahmesituation in den Kommunen verkauft, ist keine Lösung. Im Gegenteil: Hier werden Geflüchtete vom Rest der Gesellschaft isoliert. Die Menschen sollen auf einer Industriebrache in Kleincontainern hausen, die Anlage ist umzäunt und soll rund um die Uhr unter Kontrolle eines Sicherheitsdienstes stehen. Das erinnert doch mehr an Bouillon und Seehofer und ihre Politik der Abschreckung und Ausgrenzung von Geflüchteten. So findet im Saarland die Abschottung an den europäischen Außengrenzen ihre Fortsetzung im Containerdorf Ensdorf.
Deshalb: Demonstriert mit uns gegen diese kalte und unmenschliche saarländische Aufnahmepolitik, die sich medial als „alternativlos“ präsentiert und dabei das Versagen der politisch Verantwortlichen verschweigt:
– So wird das Lager Lebach seit Jahren als Daueraufenthaltsstätte für Geflüchtete zweckentfremdet. Das wiederum blockiert genau die Aufnahmekapazitäten, die das Containerdorf freisetzen soll.
– So ist das Saarland aufgrund der herrschenden neoliberalen Wohnungspolitik bei den Sozialwohnungen Schlusslicht in Deutschland.
– So gibt es im Saarland einen enormen Leerstand an Wohnungen und Häusern und die Landesregierung schaut dieser inakzeptablen Zweckentfremdung einfach nur zu.
Unsere Organisationen bleiben dabei: Kein Mensch flieht freiwillig. Wer beispielsweise vor Krieg, dem Terror der Islamisten oder wegen der Zerstörung seiner Lebensgrundlagen fliehen muss, hat Anspruch auf Schutz und menschenwürdige Unterbringung. Gleichzeitig gilt auch: Jeder Mensch hat das Recht und die Freiheit, über den eigenen Lebensweg selbst zu entscheiden. Das Sortieren von Geflüchteten nach Herkunft oder so genannter Bleibeperspektive lehnen wir ab.
Demonstriert mit uns gegen die Isolation und Fremdbestimmung von Geflüchteten in einem Containerlager sowie für Wohnungen und anständige Unterkünfte in den Kommunen. Wir sehen uns!
Nach jahrelangem Kampf endlich zusammen!
Geflüchtete aus Eritrea, die in Deutschland nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, haben einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung. Doch statt ihren Rechtsanspruch zu unterstützen, werden von deutschen Behörden in vielen Fällen fast unüberwindbare Hürden aufgebaut. So auch in diesem Fall. Nach mehr als drei Jahren ist es endlich gelungen, dass ein heute neunjähriges Kind aus Äthiopien zu seiner nach Deutschland geflüchteten Mutter kommen konnte. Der Saarländische Flüchtlingsrat hatte in der Vergangenheit diesen Fall mehrmals in der Öffentlichkeit thematisiert. Feststeht: Nicht die „Hilfe“ der Ausländerbehörde, sondern der unermüdliche Einsatz der Rechtsanwältin, Frau Dr. Corinna Ujkasevic, International Refugee Assistance Project Berlin, hat letztendlich zum erfolgreichen Familiennachzug des Kindes geführt.
Containerdorf Ensdorf verfestigt die Ausgrenzung von Geflüchteten
Von Bouillon bis Jost – der strukturelle Rassismus bleibt
Ein Positionspapier des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V.
Zum Jahreswechsel ist im Saarland eine mediale Diskussion um das geplante Containerdorf in Ensdorf zur Unterbringung von Geflüchteten entbrannt. Im Fokus steht dabei die saarländische Aufnahmepolitik und die angespannte Situation in den Kommunen. Der Saarländische Flüchtlingsrat kritisiert entschieden Innenminister Reinhold Jost (SPD), der das Containerdorf als Lösung für die Aufnahme von Geflüchteten verkauft und nicht bereit ist, allen Schwierigkeiten zum Trotz nach alternativen Lösungen zu suchen. Dass er zusätzlich noch die Kritik daran als „Fubbes“ abtut, offenbart sein Demokratieverständnis. So ist die Entscheidung des Innenministeriums für das Containerdorf ein weiterer Baustein in einer desolaten und unmenschlichen Flüchtlingspolitik, die sich in der Tristesse des Lagers Lebach genauso zeigt wie in den routinierten Abschiebungen, dem Nicht-Arbeiten der Zentralen Ausländerbehörde oder der bürokratischen Sabotage des Rechtsanspruchs auf Familienzusammenführung.
Hier geht es zum Positionspapier
31.01.2023, ZDF-Drehscheibe, Bericht über die Auseinandersetzungen um das Containerdorf Ensdorf
31.01.2023, Saarbrücker Zeitung, Streit um Container in Ensdorf geht weiter
01.02.2023, SR3 Region am Mittag, „Eine Fortsetzung der bouillonschen Abschreckungspolitik“ – Interview mit SFR-Vorstand Tobias Schunk
02.02.2023, Deutschlandfunk „Flüchtlinge im Saarland – Kritik an Containerdorf auf Grubengelände“
Stellungnahme des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. zum Containerdorf in Ensdorf:
Beim Ensdorfer Containerdorf handelt es sich um eine Dependance des Lagers Lebach, obwohl solche Dependancen von Innenminister Jost noch im Oktober abgelehnt wurden. Die Lage (Industriebrache), die kleinen Container und der Zaun drumherum – das ist strukturell die Fortsetzung der alten Bouillonschen Abschreckungspolitik gegenüber Geflüchteten.
Hier ein paar Fotos vom geplanten Containerdorf in Ensdorf, wo Innenminister Jost zukünftig Geflüchtete unterbringen will.
Aktueller Bericht, 30.12.2022, Interview mit Tobias Schunk vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates
30.12.2022, Saarbrücker Zeitung: Scharfe Kritik an Unterbringung von Flüchtlingsn im Saarland
30.12.2022, Saarbrücker Zeitung: Ärger um neue Container für Flüchtlinge
Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
Gemeinsames Statement von 62 Organisationen
Viele Geflüchtete erhalten zum Leben lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und damit weniger als das neue Bürgergeld, das laut Gesetz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Aber die Menschenwürde kennt nicht zweierlei Maß. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Anwält*innenverbände fordern gleiche Standards für alle: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden.
Das ganze Statement hier lesen

Selbstbestimmung und Menschenrechte dürfen kein Privileg sein
Gastbeitrag von SFR-Vorstandsmitglied Dilan Akdogan in der Saarbrücker Zeitung vom 30.12.2022
Weltweit sind mehr als 100 Millionen Menschen auf der Flucht. Tendenz steigend. Sie flüchten vor Krieg, islamistischem Terror oder der Zerstörung ihrer Lebensbedingungen. In ihrem Gepäck haben sie all das, was schiefläuft in unserer Welt. Geflüchtete konfrontieren uns damit, dass Menschen alles verlieren und in eine Situation der Recht- und Schutzlosigkeit zurückgeworfen werden können.
In Deutschland werden Geflüchtete fast immer als Menschen wahrgenommen, die nicht wirklich dazu gehören, die unterteilt werden in solche mit guter und schlechter Bleibeperspektive oder in solche, die für den Wirtschaftsstandort nützlich sind oder eben nicht. Ablehnung, Diskriminierung, Rassismus – für viele Geflüchtete ist das Alltag.
Als Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. zielen wir hingegen auf eine Politik der Selbstbestimmung und Menschenrechte. Sie sind unteilbar und kein Privileg.
Im Saarland kommt die Ausgrenzung von Geflüchteten im Lager Lebach auf den Punkt. Der Aufenthalt dort macht krank. Alle wissen das. Trotzdem wird auch unter der aktuellen SPD-Alleinregierung daran festgehalten. Dass es sehr wohl anders geht, zeigt die Aufnahme der ukrainischen Geflüchteten. Für sie gibt es keinen längeren Aufenthalt im Lager Lebach und kein langwieriges Asylverfahren. Und sie haben einen direkten Zugang zu Arbeit, Sozialleistungen und Integrationskursen. Warum also nicht für alle?
Auch die widersinnige Abschiebepolitik schafft nur Probleme statt sie zu lösen. Nicht von ungefähr heißt eine unserer Kampagnen „Saarland kein Abschiebeland“: Warum wird immer noch in die Erdogan-Diktatur abgeschoben? Warum gibt es die Abschiebungen im Rahmen des europäischen Dublin-Verfahrens? Warum investiert die Bundesregierung Geld und Know-how in eine Abschiebeoffensive statt mehr Geflüchteten eine Perspektive auf Arbeit und Ausbildung zu eröffnen? Gleichzeitig schließt das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte „Chancenaufenthaltsrecht“ durch die Festlegung eines Stichtages immer noch zu viele aus.
Sind Geflüchtete in unserer Gesellschaft willkommen? Die Zentrale Ausländerbehörde in Lebach beantwortet diese Frage mit der ihr eigenen Arbeitsweise: Immer wieder werden Anfragen zu Lasten der Betroffenen nicht bearbeitet und selbst für Anwälte gibt es oft kein Durchkommen. Oder Stichwort Familiennachzug: Er ist keine Gefälligkeit des deutschen Staates. Dennoch wird dieser Rechtsanspruch bei vielen Geflüchteten aus Eritrea systematisch sabotiert.
Spätestens mit dem um sich greifenden Rechtspopulismus ist die Frage von Flucht und Asyl kein Randthema mehr. Völkisch-rassistisches Denken, Antisemitismus und die unterschiedlichen Verschwörungserzählungen sind soziales Gift. Über einzelne Verbesserungen für Geflüchtete hinaus braucht es deshalb einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel: Für ein offenes und freies Europa ohne Elendslager, Zäune und Stacheldraht an den Außengrenzen; für ein Europa der Solidarität und des Willkommens. Dafür stehen alle in der Verantwortung.
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes stoppt Abschiebungen nach Griechenland
„Keine Abschiebungen nach Griechenland“, das forderte vor rund einem Jahr der Saarländische Flüchtlingsrat zusammen mit Betroffenen aus dem Lager Lebach und den Rechtsanwälten Peter Nobert und Bernhard Dahm. Es ging dabei um syrische Geflüchtete, denen in Griechenland ein Schutzstatus zuerkannt wurde. Bei einer Abschiebung nach Griechenland drohten ihnen Obdachlosigkeit und Verelendung. Das OVG des Saarlandes in Saarlouis sieht das jetzt genauso und hat in einem aktuellen Urteil die Abschiebung von fünf syrischen Männern nach Griechenland untersagt. In der entsprechenden Pressemitteilung begründete das OVG das Abschiebeverbot damit, dass Geflüchtete (Zitat) „nach einer Rückkehr in Griechenland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit elementarste Bedürfnisse nicht befriedigen könnten. Sie seien absehbar für längere Zeit nicht in der Lage, dort ihren Lebensunterhalt eigenständig zu erwirtschaften. Mangels staatlicher und sonstiger Hilfen bestehe nach der aktuellen Auskunftslage das ernsthafte Risiko, obdachlos zu werden und in eine Situation extremer materieller Not zu geraten.“ Ein vernünftiges Urteil, das Betroffenen Schutz und Perspektive bietet.
23.11.2022, Presseerklärung des Oberverwaltungsgerichts zum Urteil
21.11.2022, Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Zur Unterbringung von Geflüchteten im Schaumberger Hof in Tholey
Der Schaumberger Hof soll ab Dezember 2022 wieder als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden. So der Beschluss des Gemeinderats Tholey. Der Hof war bis 2020 eine Vorclearingstelle für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Danach stand das Gebäude leer. Auf Anfrage des Saarländischen Rundfunks haben wir dazu eine kurze Stellungnahme geschrieben:
Demonstration des Kurdischen Gesellschaftszentrums (KGZ) Saarbrücken
gegen die türkische Kriegspolitik
Samstag 26. November, 14 Uhr, Saarbrücken, Landwehrplatz
Am Samstag 26. November, 14 Uhr, findet in Saarbrücken eine Demonstration des Kurdischen Gesellschaftszentrums (KGZ) Saarbrücken statt. Los geht’s um 14 Uhr ab Landwehrplatz. Die Demonstration richtet sich gegen die türkischen Angriffe auf die kurdischen Gebiete in Nordsyrien und im Nordirak. Der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. ruft ebenfalls dazu auf, sich an dieser Demonstration zu beteiligen. Wir meinen: Kein Schweigen, kein Wegducken angesichts der eskalierten Situation. Erdogan sagt YPG und PKK, meint aber das, was er in seinem ganzen islamistischen Wahn hasst: die Errungenschaften der kurdischen Revolution wie Basisdemokratie, Frauenemanzipation und Säkularismus. Deshalb raus auf die Straße: Defend Kurdistan!
Für Bürgerrechte – gegen Islamismus
Bundesweite Postkartenaktion gegen das deutsche PKK-Verbot –
29 Jahre der Drangsalierung und Kriminalisierung sind genug!
Postkarte für Bürgerrechte – gegen Islamismus
Diese Postkarte kann auch in größerer Stückzahl bei uns bestellt werden.
Mord an Samuel Yeboah –
Prozessbeginn: Mittwoch, 16. November, 9.30 Uhr vorm OLG Koblenz
(Saal 120, Dienstgebäude I des Oberlandesgerichts Koblenz)
Am 19. September 1991 wurde Samuel Yeboah bei einem rassistischen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis-Fraulautern ermordet. 20 Menschen überlebten den Anschlag. Rund 31 Jahre später beginnt am 16. November 2022 vorm 4. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Koblenz die Hauptverhandlung gegen den Saarlouiser Neonazi Peter S. wegen Mordes, versuchten Mordes in 20 Fällen und Brandstiftung mit Todesfolge.
Damals wurden die polizeilichen Ermittlungen schon nach wenigen Monaten eingestellt. Die neonazistische und rassistische Motivation der Tat wurde ignoriert: Nicht nur von der ermittelnden Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern auch von der Stadt Saarlouis und der damaligen von Oskar Lafontaine geführten SPD-Landesregierung. Es waren vor allem Gruppen aus der antifaschistischen und antirassistischen Bewegung, die bis heute die Erinnerung an Samuel Yeboah wachgehalten und die rassistischen Motive der Tat benannt haben. Diese jahrelangen Kämpfe haben wesentlich dazu beigetragen, dass es jetzt nach so langer Zeit überhaupt zu einem Strafprozess kommt.
Doch es bleiben Fragen: Wird der kommende Strafprozess zur Aufklärung des Verbrechens beitragen? Vielleicht sogar weitere Täter herausfinden? Und was ist mit den vielen anderen neonazistischen und rassistischen Verbrechen in der Zeit vor dem 19. September 1991 und danach? Nichts davon wurde bisher politisch oder juristisch aufgearbeitet. Und was ist mit den Überlebenden des Brandanschlags? Ein paar von ihnen wohnen noch im Saarland. Auch um sie geht es, um ihre Anerkennung als Opfer und dessen, was sie erlitten haben.
Deshalb: Kein Schlussstrich!
Finanzielle Entschädigung der Überlebenden des Brandanschlags
Offenlegung aller Akten des Verfassungsschutzes
Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses
11.08.2022, jungle world: Interview mit Ursula Quack vom Saarländischen Flüchtlingsrat
4.10.2022, SR3 Region am Mittag, Interview mit Heike Kleffner vom Verband der Beratungsstellen
17.01.2023, Saarbrücker Zeitung: Weitere Überlebende schließen sich Nebenklage an
Erfreulich: Aus dem Saarland werden keine Menschen mehr in den Iran abgeschoben
Aus dem Saarland werden keine Menschen mehr in den Iran abgeschoben. Damit folgt das Saarland einem entsprechenden Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Aus Sicht des Saarländischen Flüchtlingsrates war dieser Schritt längst überfällig. Und er kann nur ein Anfang sein: Hier lebende Geflüchtete aus dem Iran brauchen auch aufenthaltsrechtlich Sicherheit und Perspektive. Denn bisher war die deutsche Anerkennungspraxis äußerst restriktiv, sodass viele von ihnen im prekären Zustand der „Duldung“ leben mussten. Damit muss Schluss sein, so wie endlich Schluss sein muss mit der vielfältigen Zusammenarbeit und Unterstützung des verbrecherischen Regimes in Teheran.
Foto: Solidarität in Saarbrücken mit den rebellischen Protesten im Iran, 24.09.2022
Kundgebung zum Tag des Flüchtlings
„Für Integration und soziale Teilhabe“ lautete das Motto unserer Kundgebung zum „Tag des Flüchtlings“ am 30. September 2022. Rund 70 Menschen, darunter viele Geflüchtete, haben daran teilgenommen. Neben einem Redebeitrag des Saarländischen Flüchtlingsrates gab es drei Beiträge von Betroffenen, die ihre nervenaufreibenden Erfahrungen mit deutschen Verordnungen, Gesetzen und Behörden darstellten. Zusammen mit den Betroffenen fordern wir weiterhin: „Familiennachzug und sicherer Aufenthalt jetzt!“ sowie „Kein Zwang zur Kontaktaufnahme mit Verfolgerstaaten!“ Der bundesweite „Tag des Flüchtlings“ findet jährlich am Freitag der Interkulturellen Woche statt. Er steht für die gesellschaftliche Solidarität mit Geflüchteten und wurde 1986 u.a. von der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland, dem DGB und Pro Asyl initiiert.
26.09.2022, Pressemitteilung zum Tag des Flüchtlings – „Für Integration und soziale Teilhabe“
Rede von Tobias Schunk im Namen des Saarländischen Flüchtlingsrates
30.09.2022, SR Aktueller Bericht, Bericht über die Kundgebung
Kundgebung in Erinnerung an Samuel Yeboah – Kein Schlussstrich!
Saarlouis-Fraulautern, Saarlouiser Straße
Montag, 19. September 2022, 18.30 Uhr
Organisiert von der Antifa Saar / Projekt AK
Am 4. April 2022 wurde aufgrund eines Haftbefehls der Bundesanwaltschaft ein führendes Mitglied der Saarlouiser Neonaziszene wegen des Mordes an Samuel Yeboah verhaftet. Das Strafverfahren gegen ihn wird vermutlich im November 2022 vorm OLG Koblenz beginnen. Der Saarländische Flüchtlingsrat setzt sich für eine finanzielle Entschädigung der Überlebenden des Brandanschlags ein. Weiterhin fordern wir die Offenlegung aller Akten des Verfassungsschutzes und einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Kommt vorbei. Unterstützt die Forderungen.
3. Kennenlernen-Treffen des Saarländischen Flüchtlingsrates
Mittwoch, 7. September 2022, 19 Uhr
Evangelisches Gemeindezentrum St. Wendel
Beethovenstraße 1
66606 Sankt Wendel
Der Flüchtlingsrat wird dort allen Interessierten seine Arbeit vorstellen. Mehr Infos dazu in der Ankündigung hier:
7. September 2022, Flyer 3. Kennenlernen-Treffen des Saarländischen Flüchtlingsrates
Bezahlbarer Wohnraum für alle
Beitrag im SR3-Radio über die Suche nach Wohnraum für Geflüchtete in den Kommunen mit einem Statement von Tobias Schunk vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates. Wir kritisieren die Situation auf dem saarländischen Wohnungsmarkt und warnen vor einer Politik der Spaltung, die Schwache gegen noch Schwächere ausspielt. Auch die oft unausgesprochene Einteilung in Geflüchtete „erster“ und „zweiter Klasse“ lehnen wir ab. Der Saarländische Flüchtlingsrat fordert eine gemeinsame Kraftanstrengung von Land und Kommunen, um ausreichend sozialen Wohnraum zu schaffen.
Zentrale Ausländerbehörde (ZAB): Nichts geht mehr – außer Abschiebungen
Das ist das Fazit des Saarländischen Flüchtlingsrates in seiner Pressekonferenz am 5. August in Saarlouis. Denn an den extrem langen Bearbeitungszeiten und der schweren Erreichbarkeit der Behörde hat sich bis heute nichts geändert. Selbst für Anwälte gibt es kaum noch ein Durchkommen: Anfragen werden nicht beantwortet und zum Beispiel Verlängerungen des Aufenthaltstitels (und damit der Arbeitserlaubnis) zu Lasten der Betroffenen nicht bearbeitet. Auf der Pressekonferenz stellten die Rechtsanwältin Sabine Aalbers aus Saarbrücken und Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates weitere Fälle aus der anwaltlichen Praxis dar und machten deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht und qualitative Verbesserungen notwendig sind. Im Interesse der betroffenen Migrant:innen und Geflüchteten erwartet der Saarländische Flüchtlingsrat eine bürgernahe Verwaltung, die die gesellschaftliche Integration fördert und nicht blockiert.
SFR-Pressekonferenz 05.08.2022 – Pressemappe
06.08.2022 Saarbrücker Zeitung zu unserer Pressekonferenz
13.08.2022 Saarbrücker Zeitung, Reaktion des Innenministers
05.08.2022 SR3-Radio berichtete über unsere Pressekonferenz:
05.08.2022 Aktueller Bericht über einen Einzelfall und Interview mit Peter Nobert vom SFR-Vorstand:
Recht auf Zukunft: Saarland kein Abschiebeland!
Anfang Juli wurde vom Bundeskabinett das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht beschlossen. Demnach können geduldete Geflüchtete, die bereits seit über fünf Jahren in Deutschland leben, einen auf ein Jahr befristeten Aufenthaltstitel bekommen. Voraussetzung u.a.: Sicherung des Lebensunterhalts und Identitätsnachweis. Allerdings ist der aktuelle Beschluss von einer umfassenden Bleiberechtsregelung, wie sie der Saarländische Flüchtlingsrat schon länger fordert, noch weit entfernt. Problematisch finden wir die Festlegung eines Stichtages zum 1. Januar 2022 statt einer nicht befristeten Regelung. Ebenso finden wir die Festlegung auf einen einjährigen befristeten Aufenthaltstitel viel zu kurz: Die Erfahrung zeigt, dass es eben nicht so einfach ist, alle Anforderungen innerhalb eines Jahres zu erfüllen (Sicherung des Lebensunterhalts usw.). Ein dritter Punkt betrifft die rigiden und unangemessenen Straftatengrenzen: 50 Tagessätze bei allgemeinen Straftaten und 90 bei Straftaten nach dem Aufenthalts- oder Asylgesetz. Bis das „Chancenaufenthaltsrecht“ in Kraft tritt, wird noch Zeit vergehen. Das bedeutet, dass zurzeit noch Menschen aus dem Saarland abgeschoben werden können, die nach dem neuen Gesetz bleiben dürften. Deshalb erwarten wir vom saarländischen Innenminister Reinhold Jost, dass er bis zum Inkrafttreten des Gesetzes eine Vorgriffsregelung erlässt, um solche unsinnigen Abschiebungen zu verhindern. Geht nicht? Geht doch! Siehe Rheinland-Pfalz, Hessen, NRW und weitere.
19. Juli 2022 Demo „10 Jahre Rojava Revolution verteidigen“
Am 19. Juli fand in Saarbrücken die Demonstration „10 Jahre Rojava Revolution verteidigen“ statt, organisiert von Seebrücke Saar und dem Kurdischen Gesellschaftszentrum. Auch der Saarländische Flüchtlingsrat hatte dazu aufgerufen, denn erneut stehen die Zeichen auf Krieg gegen die kurdische Bevölkerung und die Errungenschaften der Autonomen Verwaltung in Nordsyrien (Rojava). Erdogan wurde Anfang Juni im türkischen Parlament deutlich: Er will den Krieg. Nicht zum ersten Mal. Seine Zerstörungswut richtet sich gegen alles, wofür der Kampf der Kurd:innen steht: Demokratie, Frauenrechte und Säkularismus. Und keine emanzipatorische Errungenschaft der Widerstandsbewegung ist momentan gesichert. Deswegen waren wir an diesem Tag auf der Straße. In Solidarität und im Bewusstsein, dass das, was in Rojava verloren wird, in letzter Konsequenz auch hier verloren wird. Wie schrieb einst Ernst Bloch: „Auf tausend Kriege kommen nicht zehn Revolutionen; so schwer ist der aufrechte Gang.“
Mehr Demokratie wagen – Aufhebung des PKK-Verbots ist überfällig
Die Rechtsanwälte Peer Stolle und Dr. Lukas Theume haben am 11. Mai 2022 beim SPD-geführten Bundesinnenministerium einen Antrag auf Aufhebung des Betätigungsverbots der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland eingereicht. Bei der anschließenden Pressekonferenz sprach auch Dilan Akdogan vom Kurdischen Gesellschaftszentrum Saarbrücken als Vertreterin der kurdischen Community in Deutschland. Aktion 3.Welt Saar e.V. und Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. begrüßen ausdrücklich diesen Antrag. Das PKK-Verbot führt seit 29 Jahren auf Zuruf der Türkei deutschlandweit zur Ausgrenzung und Kriminalisierung von Kurd:innen.
Saarländischer Flüchtlingsrat bei 1. Mai-Demo: Soziale Rechte für alle.
Nach zwei coronabedingten tristen Jahren fand in Saarbrücken endlich wieder eine 1. Mai-Demo statt. Im Aufruf des DGB zum 1. Mai 2022 heißt es: „Frieden, Gerechtigkeit und sozialer Zusammenhalt kommen nicht von selbst. Sie müssen immer wieder gemeinsam erkämpft werden.“ Das teilen wir. Und da wir nicht wollen, dass Geflüchtete in unserer Gesellschaft vergessen werden, haben Mitglieder des SFR auf der 1. Mai-Demo Postkarten gegen Abschiebungen und gegen das Sachleistungsprinzip im Lager Lebach (Lebensmittelpakete) verteilt. Wir erleben gerade in der Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine, dass in unserer Gesellschaft in Sachen Solidarität einiges mehr möglich und machbar ist. Selbstverständlich sollte dies für alle Geflüchteten möglich sein – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Deshalb nicht nur zum 1. Mai: Soziale Rechte für alle.
Mord an Samuel Yeboah –
Verhaftung nach mehr als 30 Jahren
Nach mehr als 30 Jahren wurde aufgrund eines Haftbefehls der Bundesanwaltschaft am 4. April 2022 in Saarlouis ein Tatverdächtiger wegen des Mordes an Samuel Yeboah verhaftet. Doch es bleiben Fragen: Wird der kommende Strafprozess zur Aufklärung des Verbrechens beitragen? Vielleicht sogar weitere Täter herausfinden? Der jetzt Verhaftete war schließlich jahrelang in neonazistischen Strukturen eingebunden. Wieso sollte er als Täter allein gewesen sein?
Tatsache ist auch, dass es im Saarland weitere neonazistische und rassistische Verbrechen in der Zeit davor und danach gab. Wir erinnern an den versuchten Bombenanschlag auf das Saarbrücker PDS-Büro 1990 oder den Anschlag 1999 auf die Ausstellung über die Verbrechen der Wehrmacht, ebenfalls in Saarbrücken. Nichts davon wurde bisher politisch oder juristisch aufgearbeitet.
Von Anfang an – seit jenem Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis-Fraulautern am 19. September 1991 – gab es Mobilisierungen gegen das Vergessen und für ein würdiges Erinnern an Samuel Yeboah. Auch das rassistische Motiv des Brandanschlags wurde von Anfang an benannt. Dass Samuel Yeboah nicht vergessen wurde, war ein Verdienst der kontinuierlichen Arbeit von Organisationen wie der Aktion 3. Welt Saar, der Antifa Saar oder des Saarländischen Flüchtlingsrates. Die aktuelle Verhaftung wurde allerdings durch eine konkrete Zeugenaussage möglich und weil die Ermittlungsbehörden sozusagen in zweiter Generation endlich ihre Arbeit gemacht haben.
Nicht nur die saarländische Polizei hat versagt. Die Stadt Saarlouis hat sich 30 Jahre lang geweigert, in angemessener Form an Samuel Yeboah zu erinnern, obwohl er ein Bürger dieser Stadt war. Rassismus, Antisemitismus, völkisches Denken, positive Bezugnahme auf den NS oder seine Relativierung – das alles muss gesellschaftspolitisch mehr als bisher geächtet werden, denn es ist ein Mordprogramm. Siehe NSU oder die Morde in Hanau. Gegen das Vergessen heißt auch, Wege zu finden, wie dieser ganze braune Dreck zurückgedrängt werden kann.
04.04.2022 Tageszeitung (taz) zur Verhaftung im Fall Samuel Yeboah
05.04.2022 Saarbrücker Zeitung „Reaktionen zwischen Erleichterung und Kritik“
11.08.2022 ZDF „heute in Deutschland“, Bericht anläßlich der Anklageerhebung durch die Bundesanwaltschaft
01.04.2022 SR3 – Somalier fürchtet Entzug der Arbeitserlaubnis – Radiobeitrag mit Statements von Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates
Fluchtwege aus der Ukraine offen halten
Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine zwingt Hunderttausende Menschen in die Flucht. Angesichts der humanitären Katastrophe, die dieser Krieg bedeutet, fordert der Saarländische Flüchtlingsrat e.V.:
• Weiterhin visafreie Einreise in die EU für alle Ukrainer:innen
• Offene Grenzen und Fluchtwege in die EU
• Kein Zurückweisen der vielen Transitflüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und anderen Krisengebieten, die in der Ukraine und Belarus unterwegs sind
• Keine Abschiebungen mehr in die Ukraine
Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung und mit allen die unter dem Terror des Krieges leiden und zur Flucht gezwungen werden. Stoppt den Krieg!

Krieg gegen die Ukraine: Antworten auf Fragen zu Einreise und Verbleib in Deutschland finden Sie hier
Pro Asyl – Infos zur Ukraine: Einreise und Verbleib in Deutschland für Ukrainer:innen
Laut saarländischem Innenministerium soll im April 2022 auf dem Uni-Campus Saarbrücken eine Servicestelle der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) entstehen. Die Einrichtung einer solchen Stelle ist unseres Erachtens nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das wesentliche Problem ist der erhebliche Personalmangel bei der Ausländerbehörde. Hier braucht es eine dauerhafte Aufstockung des Personals. Die Schließung des Standorts der Ausländerbehörde in Saarbrücken, die von Innenminister Klaus Bouillon vor mehr als einem Jahr im Alleingang verfügt wurde, stellt sich als schwerwiegender Fehler heraus. Menschen ohne deutschen Pass, egal ob Fachkräfte, Geflüchtete oder Studierende sollten ihre Angelegenheiten wohnortnah erledigen können. Der derzeitige Zustand der ZAB ist ein Armutszeugnis des Saarlandes und führt nicht dazu, dass sich Menschen nichtdeutscher Herkunft willkommen fühlen.
10.03.2022, SR 3 Studiogespräch: „Anlaufstelle für Studierende und Forschende“
13.01.2022, Anfrage nach dem SIFG zur Situation von Kindern und Jugendlichen im Lager Lebach
08.01.22, SR3, Region am Mittag. Restriktive Handhabung der Einbürgerung bei Syrer:innen – mit einem Statement von Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates
Keine Abschiebungen nach Griechenland
Keine Abschiebungen nach Griechenland, wo Obdachlosigkeit und Verelendung drohen – mit dieser Forderung organisierte der Saarländische Flüchtlingsrat zusammen mit Betroffenen aus dem Lager Lebach am 12. November eine Pressekonferenz. Immer mehr Geflüchtete, die in Griechenland einen Schutzstatus haben, kommen nach Deutschland. Hintergrund sind die äußerst prekären Lebensbedingungen, unter denen Geflüchtete in Griechenland leben müssen. Denn wer anerkannt wurde, muss seine Unterkunft innerhalb von 30 Tagen verlassen und erhält vom Staat keine Versorgung und keine finanzielle Unterstützung. Viele Geflüchtete landen direkt auf der Straße in Verelendung und Obdachlosigkeit. Neben den Rechtsanwälten Bernhard Dahm und Peter Nobert nahmen auch zwei in Griechenland anerkannte Geflüchtete teil: Omar Karbouj und Hesham Alhaj Othman kommen aus Syrien. Beide müssen im Lager Lebach wohnen und sind direkt von Abschiebung bedroht, denn das Saarland schiebt im Gegensatz zu anderen Bundesländern alleinstehende Männer weiterhin nach Griechenland ab.
Mittlerweile gibt es in der deutschen Rechtsprechung Urteile, die Abschiebungen nach Griechenland für rechtswidrig erklären. So zum Beispiel das niedersächsische Oberverwaltungsgericht https://tinyurl.com/wfvxby7u und das Oberverwaltungsgericht in NRW. So heißt es in dessen Urteil: „Die Asylanträge der Kläger könnten nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil ihnen für den Fall ihrer Rückkehr nach Griechenland die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe.“ https://tinyurl.com/wrv5asr
13.11.2021 Saarbrücker Zeitung: „Flüchtlingsrat warnt vor Abschiebung junger Syrer“
14.11.2021 SR3-Bericht über unsere Pressekonferenz
Neue SFR-Facebook-Seite
Nachdem Facebook die Seite des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. vor rund zwei Wochen gelöscht hat, starten wir ab heute mit einer neuen Seite, um auch auf diesem Weg über unsere Aktivitäten zu berichten. Der Saarländische Flüchtlingsrat ist ein ehrenamtlich arbeitender Verein und begreift sich als eine solidarische Stimme an der Seite von Geflüchteten gegen die restriktive Handhabung des Asylrechts durch Verwaltung und Regierung. Wir setzen uns für Menschenrechte, Selbstbestimmung und gegen Rassismus ein, um die Situation aller Geflüchteten im Saarland zu verbessern. Schon in der Vergangenheit hatten wir immer wieder Probleme mit Facebook: Fotos oder Beiträge wurden gelöscht oder unsere Administratoren temporär gesperrt. Inhaltlich ging es ausnahmslos um Beiträge im Zusammenhang mit Protesten gegen das PKK-Verbot. Es ist bekannt, dass die Kriterien, wonach Facebook Sperrungen bzw. Löschungen von Seiten verhängt, nicht durchschaubar sind. Unsere Beschwerde bei Facebook gegen den zensierenden Eingriff läuft noch. Eine Reaktion seitens Facebook gab es bisher allerdings nicht.
Wie die zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Integration verhindert
Pressekonferenz zum bundesweiten Tag des Flüchtlings, 1. Oktober 2021:
Anlässlich des „Tag des Flüchtlings“ am 1. Oktober 2021 lud der Saarländische Flüchtlingsrat zu einer Pressekonferenz ein. Unter dem Motto „Wie die zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Integration verhindert“ haben wir erneut die extrem langen Bearbeitungszeiten und die sehr schwere Erreichbarkeit der Behörde thematisiert. Wir haben Einzelfälle dokumentiert und ein Geflüchteter aus Eritrea stellte seine Erfahrungen mit der Behörde dar. Der bundesweite „Tag des Flüchtlings“ findet jährlich im Rahmen der Interkulturellen Woche statt. 2021 lautet das Motto: „offen geht“. Allerdings nicht bei der ZAB: Die von Innenminister Bouillon ankündigte Verbesserung und Effizienzsteigerung der Arbeit im Interesse der Betroffenen findet nicht statt. Eine bürgernahe Verwaltung kann Integration fördern. Aktuell erleben wir bei der ZAB aber das Gegenteil.
01.10.2021 SR3-Bericht über die Pressekonferenz
01.10.2021 Beitrag im Aktuellen Bericht über die Pressekonferenz
04.10.2021 Saarbrücker Zeitung über die Pressekonferenz
Vor Ort mit Abdul S., Rechtsanwältin und Nebenklagevertreterin Kristin Pietrzyk und Ursel, antirassistische Aktivistin aus dem Saarland. Schwerpunkt: Das Gedenken und die blockierte Aufklärung zum Mord an Samuel Kofi Yeboah am 19. September 1991 in Saarlouis (Saarland). 17.09.2021
30. Jahrestag des rassistischen Mordes an Samuel Yeboah
Kein Schlussstrich – Aufklären ⋆ Einmischen ⋆ Konsequenzen ziehen
Demonstration oder Kundgebung (je nach Pandemielage)
Samstag, 18.09.2021 Saarlouis Hauptbahnhof, 14:00 Uhr
Die Demonstration / Kundgebung wird organisiert von: Antifa Saar / Projekt AK, ConnAct Saar, Seebrücke Saar u.a.
Der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. ruft dazu auf, sich an dieser Demonstration zu beteiligen.
19.9.2021, Bericht über die Demo auf SR3 Region am Sonntag
19.9.2021, Aktueller Bericht zum Gedenken an Samuel Yeboah:
2. Kennenlernen-Treffen des Saarländischen Flüchtlingsrates
Mittwoch, 8. September 2021, 19 Uhr
DJK Sportheim
Obere Rischbachstraße 1
66386 Sankt Ingbert
Der Flüchtlingsrat wird dort allen Interessierten seine Arbeit vorstellen. Mehr Infos dazu in der Ankündigung hier:
8. September 2021, Flyer 2. Kennenlernen-Treffen des Saarländischen Flüchtlingsrates
Erinnern statt vergessen
Am 13. August startete in Saarlouis mit einer gut besuchten Pressekonferenz die gemeinsame Kampagne von Aktion 3. Welt Saar und Saarländischem Flüchtlingsrat: „Rassismus tötet – in Erinnerung an Samuel Yeboah, ermordet in Saarlouis am 19. September 1991.“ Drei Wochen lang gibt es dazu 30 Großflächenplakate im Raum Saarlouis und Saarbrücken.
06.08.2021 Einladung zur Pressekonferenz mit Fototermin und Liste der Standorte
14.08.2021 Bericht in der Saarlouiser Ausgabe der Saarbrücker Zeitung
13.08.2021 SR3 Bericht über die Pressekonferenz
13.08.2021 Bericht in den SR-Nachrichten über die Pressekonferenz