SFR-Vorstand Tobias Schunk kritisiert das Sicherheitspaket der Bundesregierung scharf
Am 18. Oktober hat der Bundestag das Sicherheitspaket der Bundesregierung beschlossen und damit weitere Verschärfungen im Asyl- und Aufenthaltsrecht auf den Weg gebracht. Ein wesentlicher Punkt darin:
Die Kürzung und Streichung von Sozialleistungen für sogenannte Dublin-Fälle und Menschen mit einer Flüchtlingsanerkennung in einem anderen EU-Mitgliedstaat.
In einer gemeinsamen Presseerklärung kritisierten Pro Asyl und die Landesflüchtlingsräte, dass dieses Gesetzesvorhaben zu vorsätzlich herbeigeführter Wohnungslosigkeit und Verelendung bei Schutzsuchenden führe und es einen fatalen Abbau des Rechtsstaates durch die Hintertür bedeute.
Nicht nur Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen lehnen das Sicherheitspaket der Ampel ab. In einem Offenen Brief kam auch Kritik von mehreren Hundert Mitgliedern der SPD, darunter auch Bundestags- und Europaabgeordnete. Wörtlich heißt es darin: „Es kann und darf jedoch nicht der Fall sein, dass das Ziel, Bürger:innen zu schützen, genutzt wird, um Menschen pauschal auszugrenzen, ganze Gruppen der Gesellschaft zu stigmatisieren und rassistische und fremdenfeindliche Narrative zu bedienen. Die Debatte der letzten Tage ist ein Weckruf zur Verteidigung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und ganz konkret der Menschenrechte.“ Die saarländischen SPD-Abgeordneten Emily Vontz, Esra Limbacher und Josephine Ortleb sowie der frühere Linke und jetzige SPD-Abgeordnete Thomas Lutze haben für das Sicherheitspaket gestimmt. Im Saarländischen Rundfunk kritisierte unser Vorstandsmitglied Tobias Schunk in scharfen Worten das Sicherheitspaket der Bundesregierung.
18.10.2024, SR3, Saarländischer Flüchtlingsrat kritisiert geplantes Sicherheitspaket
18.10.2024, Ausschnitt aus dem Aktuellen Bericht zum gleichen Thema
Zum Tag des Flüchtlings am 27. September 2024:
Statt sozialem Ausschluss – Solidarität und gesellschaftliche Teilhabe von Geflüchteten
„Die Bezahlkarte oder das Zusammenstreichen der Sozialleistungen von Geflüchteten in Dublin-Verfahren sind ein Angriff auf die im Grundgesetz garantierte Menschenwürde“, erklärte Elke Klein vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. anlässlich des bundesweiten Tag des Flüchtlings 2024. „Solche Maßnahmen haben ihren Ursprung in einer rechtspopulistischen Debatte gegen Geflüchtete, in der die AfD die Agenda bestimmt. Statt Solidarität mit Geflüchteten und der Verbesserung ihrer Situation, geht es fast nur noch um ihre Zurückweisung, Kontrolle und Disziplinierung.“
Die Bezahlkarte wird kommen, auch im Saarland. Sie ist ein restriktives Instrument. Mit ihr soll reglementiert werden, wo und welche Waren Geflüchtete einkaufen und wie viel Bargeld sie abheben. Überweisungen ins Ausland sind nicht möglich. Die Bezahlkarte ist eine Variante des Sachleistungsprinzips und damit ein Verstoß gegen das Recht auf Selbstbestimmung. Als 1993 das Asylbewerberleistungsgesetz und mit ihm das Sachleistungsprinzip eingeführt wurden, argumentierten die Befürworter ebenfalls, dass die Streichung von Sozialleistungen eine abschreckende Wirkung habe.
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Islamismus bekämpfen – nicht Geflüchtete
Wieder einmal ein islamistischer Terroranschlag, diesmal in Solingen. Tatort: Ein „Festival der Vielfalt“. Drei Menschen wurden ermordet und acht verletzt. Noch im Zustand des Schocks und der Trauer beginnt eine unsägliche Instrumentalisierung dieses Verbrechens gegen Geflüchtete. Die Berliner Ampel-Regierung verständigt sich prompt auf weitere Verschärfungen im Bereich Migration und Asyl wie zum Beispiel drastische Sozialkürzungen bei Asylsuchenden in Dublin-Verfahren. Friedrich Merz (CDU) wiederum spricht von einer „nationalen Notlage“ und will Geflüchtete aus Syrien und Afghanistan an der deutschen Außengrenze abweisen sowie Abschiebungen in die Folterstaaten Syrien und Afghanistan ermöglichen. Deutlich wird: Es geht nicht um die Bekämpfung von Islamismus, der in der Tat eine gesellschaftliche Bedrohung ist. Es geht um die Abwehr von Geflüchteten. Und was ist mit dem Grundgesetz? Oder der europäischen Menschenrechtskonvention? Friedrich Merz meint: „Es gibt kein Tabu.“ Nicht thematisiert wird, dass gerade Menschen aus Syrien, Afghanistan oder dem Irak vor dem Terror der Islamisten fliehen mussten. Nicht gesagt wird, dass es für viele Jesid:innen aus dem Irak hierzulande kein Bleiberecht gibt, obwohl die UNO und der deutsche Bundestag die Massaker des Islamischen Staates (IS) an der jesidischen Bevölkerung im August 2014 als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anerkannt haben. Außen vor bleibt ebenfalls, dass Deutschland mit Staaten wie Katar, Iran, Saudi-Arabien oder der Türkei zusammenarbeitet, die nachweislich islamistische Terrorgruppen unterstützen. Auch der Abschiebeflug nach Afghanistan vom 30. August 2024 wird vor allem dazu beitragen, die Taliban international salonfähig zu machen. Angesichts der aktuellen Entwicklung gab der Saarländische Rundfunk dem Saarländischen Flüchtlingsrat kurzfristig die Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen und die geplanten Maßnahmen der Bundesregierung zu kritisieren.
30.08.2024, SR3, Deutliche Kritik an Maßnahmenpaket der Bundesregierung
30.08.2024, Aktueller Bericht zum gleichen Thema
Landesflüchtlingsräte entsetzt über Abschiebung nach Afghanistan
Presseerklärung der Landesflüchtlingsräte vom 30. August 2024
Am frühen Freitagmorgen (30. August) fand eine Sammelabschiebung von 28 Menschen, die Straftaten begangen haben sollen, nach Afghanistan statt.
In einer Presseerklärung verurteilten die Flüchtlingsräte der Bundesländer die Abschiebung scharf: “Mit diesem Flug hat Deutschland die Kooperationen mit den Taliban salonfähig gemacht, einem menschenrechtsverachtenden Regime, das zuletzt Mädchen und Frauen qua Gesetz aus dem öffentlichen Raum verbannt hat und Menschen willkürlich einsperrt, foltert und tötet.“
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Abschiebungen lösen keine Probleme
„Er hat Deutsch gelernt, sich integriert und Arbeit gefunden. Trotzdem hat das Saarland den 33-jährigen Iraker Hardi nach Italien abgeschoben“, so die Saarbrücker Zeitung in einem Artikel vom 17. August 2024. Der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. lehnt Abschiebungen ab, weil sie Menschen aus ihren Lebenszusammenhängen herausreißen und oft auch Existenzen zerstören. Gegen die zunehmende Verhärtung in Bezug auf Abschiebungen plädiert der Saarländische Flüchtlingsrat für einen pragmatischen Umgang und eine großzügigere Gestaltung der Bleiberechtsmöglichkeiten. Abschiebungen lösen keine Probleme, sondern schaffen neue, indem sie diejenigen ins Visier nehmen, die aus unhaltbaren Verhältnissen fliehen mussten. Wie das im Einzelfall aussieht, kann man in dem ausführlichen Artikel nachlesen.
17.08.2024, Saarbrücker Zeitung „Chef ich werde abgeschoben“
Saarland ist Schlusslicht beim Chancen-Aufenthaltsrecht
Seit dem 1. Januar 2023 können geduldete Geflüchtete, die zum Stichtag 31. Oktober 2022 bereits seit fünf Jahren in Deutschland leben, einen auf 18 Monate befristeten Aufenthaltstitel bekommen und somit die Möglichkeit für ein zukünftiges Bleiberecht. So positiv diese Regelung ist, ist sie doch durch die Festlegung eines Stichtages von einer umfassenden Bleiberechtsregelung noch weit entfernt, wie sie vom Saarländischen Flüchtlingsrat gefordert wird. Bis Ende Juli 2024 haben im Saarland 184 geduldete Geflüchtete einen Antrag auf das Chancen-Aufenthaltsrecht gestellt. Dies ergab eine aktuelle Anfrage des SR beim saarländischen Innenministerium. Damit ist das Saarland bundesweit Schlusslicht (Beispiel Bremen: Dort liegt die Zahl der bewilligten Anträge bei 450). Zu den Gründen erklärte unser Vorstandsmitglied Tobias Schunk im Aktuellen Bericht des Saarländischen Rundfunks vom 9. August 2024 u.a.: „Das ist zum einen der politische Unwille des Innenministers. Reinhold Jost hat gesagt, dass er noch schärfer abschieben will als sein Vorgänger Klaus Bouillon. Zum zweiten sehen wir teilweise eine Dysfunktionalität der Ausländerbehörde. Das bedeutet, sie hat zu wenig Personal, um Menschen, die davon profitieren könnten, auf das Chancen-Aufenthaltsrecht hinzuweisen.“
09.09.2024, Aktueller Bericht über das Chancen-Aufenthaltsrecht im Saarland
10 Jahre Völkermord in Shingal – Gedenkveranstaltung in Saarbrücken
Veranstalter: Kurdisches Gesellschaftszentrum und Dachverband der jezîdischen Frauenräte (SMJÊ) / Zentralverband der jezidischen Vereine (NAV-YEK)
„Niemand ist vergessen und nichts wird vergessen“: Am 3. August 2024 fand eine Gedenkkundgebung des Kurdischen Gesellschaftszentrums Saarbrücken u.a. statt – in Erinnerung an den Überfall der Terrororganisation „Islamischer Staat (IS)“ auf die jesidische Bevölkerung in der nordirakischen Region Şengal (Shingal). Auch Mitglieder des Saarländischen Flüchtlingsrates nahmen an der Gedenkveranstaltung teil. Für die jesidische Bevölkerung steht der 3. August 2014 in einer langen Reihe von Verfolgungen und Pogromen. Mehr als 10.000 Menschen wurden 2014 ermordet und bis zu 7.000 Frauen und Kinder verschleppt. Die UNO hat dieses Verbrechen gegen die Menschlichkeit als Genozid anerkannt. Tausende flohen damals ins Shingal-Gebirge. Und es war kurdischen Guerillaeinheiten zu verdanken, dass noch viele Menschen gerettet werden konnten, indem sie einen Korridor nach Syrien freikämpften. Auch der deutsche Bundestag hat den Völkermord an den Jesid:innen anerkannt. Trotzdem gibt es bis heute keinen bundesweiten Abschiebestopp. Zusammen mit Pro Asyl und anderen Menschenrechtsgruppen fordern wir Sicherheit und ein Bleiberecht für die Opfer des Genozids.
Stellungnahme des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. zur geplanten Bestellung einer oder eines Beauftragten des Saarlandes gegen Rassismus
Der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. begrüßt die Einrichtung einer/eines Beauftragten gegen Rassismus im Saarland. Aus unserer Sicht ist das ein weiterer richtiger Schritt nach der Streichung des „Rasse“-Begriffes aus der saarländischen Verfassung und seine Ersetzung im allgemeinen Diskriminierungsverbot durch die Formulierung „aufgrund rassistischer Zuschreibungen“. Die Einrichtung einer/eines Beauftragten gegen Rassismus wäre ein politisches Zeichen dafür, dass der Kampf gegen Rassismus ganz oben auf der staatlichen und gesellschaftlichen Tagesordnung angekommen ist. Allerdings darf es dabei nicht stehen bleiben. Antirassismus ist in unserer Gesellschaft keine Selbstverständlichkeit. Dafür bräuchte es mehr als die Einrichtung einer/eines Beauftragten gegen Rassismus oder pädagogische Programme und Projekte wie „Demokratie leben!“. Defizite sehen wir insbesondere, wenn es um die Frage von Flucht, Asyl und Migration geht. Deshalb möchten wir auf die aktuellen gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen in diesem Bereich in fünf Punkten schlaglichtartig eingehen.
Unser Freund und Mitglied Arthur Biesalski ist tot
Arthur Biesalski starb am 23. Juni im Winterbergkrankenhaus Saarbrücken. Arthur wurde 80 Jahre alt. Wir haben Arthur als einen engagierten politischen Christen kennengelernt, der sich aktiv in die Arbeit des Flüchtlingsrates einbrachte. Arthur setzte sich seit vielen Jahren für Geflüchtete ein, unterstützte Einzelpersonen im Kampf gegen ihre drohende Abschiebung und engagierte sich gegen die ausgrenzenden Lebensbedingungen im Flüchtlingslager Lebach.
Arthur kam aus der kirchlichen Verbandsarbeit. In jungen Jahren war er bei den DPSG-Pfadfindern aktiv und Vorsitzender des Bundes der kath. Jugend im Bistum Trier (BDKJ). Anschließend war er jahrzehntelang bei der Katholischen Arbeitnehmerbewegung Saar (KAB) als Bildungsreferent tätig. In den Zeiten der Stahlkrise und des Strukturwandels arbeitete er in vielen Initiativen mit den Gewerkschaften zusammen und war selbst gewerkschaftlich aktiv.
Die Frage der Solidarität und der sozialen Gerechtigkeit waren ihm Motivation und Lebensmotto zugleich. Neben seinem Engagement in der Kirchengemeinde Heilig-Kreuz / St. Jakob in Alt-Saarbrücken war er auch in der Kommunalpolitik engagiert und Mitglied in der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft und in der CDU.
Arthur suchte das Verbindende – so haben wir ihn kennengelernt. Das gemeinsame Ziel stand für ihn im Vordergrund. Ideologische Rechthaberei war ihm fremd. Wenn er überzeugt war, hat er sich eingebracht. Zum Beispiel in den gemeinsamen Kampagnen von Aktion 3.Welt Saar und Saarländischem Flüchtlingsrat gegen das PKK-Verbot.
Mit Arthur Biesalski verlieren wir einen liebenswerten, authentischen und zutiefst glaubwürdigen Menschen. Über den Tod von Arthur sind wir sehr traurig. Zugleich sind wir dankbar, dass Arthur gemeinsam mit uns für eine humane Flüchtlingspolitik im Saarland gekämpft hat. Wir werden Arthur ein ehrendes Andenken bewahren und ihn niemals vergessen.
In einem würdevoll gestalteten Sterbeamt nahmen am 18. Juli 2024 viele Freund:innen und Wegbegleiter:innen Abschied von Arthur Biesalski. Anschließend wurde seine Urne auf dem Saarbrücker Hauptfriedhof beigesetzt.
Über 300 Organisationen fordern: Menschen schützen statt Asylverfahren auslagern
Ausgerechnet am Weltflüchtlingstag (20. Juni) werden Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsident:innen während ihrer gemeinsamen Tagung über eine mögliche Auslagerung von Asylverfahren diskutieren. Deshalb bekräftigen in einem gemeinsamen offenen Brief an Bundeskanzler Scholz und die Ministerpräsident:innen 309 Organisationen – von lokalen Initiativen der Flüchtlingshilfe bis hin zu bundesweiten Organisationen –, dass sie zu einer Gesellschaft gehören wollen, die fliehende Menschen menschenwürdig aufnimmt. Das Bündnis fordert den Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen auf, die Auslagerung von Asylverfahren klar abzulehnen und sich stattdessen gemeinsam mit der Zivilgesellschaft für eine zukunftsfähige Aufnahme von Schutzsuchenden in Deutschland stark zu machen. Eine Gesellschaft braucht Vielfalt, Offenheit und ein konsequentes Einstehen für die Menschenrechte für alle.
Den offenen Brief hier lesen
Die Angst stoppen: Keine Abschiebungen in den Folterstaat Iran, keine Abschiebungen von Genozid-Überlebenden in den Irak! – Offener Brief von Hawar und Pro Asyl an die Innenministerkonferenz (Bund und Länder)
Wir rufen die Innenminister*innen der Länder und Bund dazu auf, bei der Innenministerkonferenz im Juni Abschiebestopps für den Iran und für alle jesidischen Menschen aus dem Irak zu beschließen.
Nach wie vor hat der überwiegende Teil der Geflüchteten triftige und lebensbedrohliche Gründe, sein Herkunftsland zu verlassen – und auch nicht dorthin zurückkehren zu können. Das gilt besonders für Menschen aus dem Iran, die dem brutalen Regime entfliehen konnten, und für Jesid*innen, die den Genozid im Irak überlebten. Angesichts der Proteste im Iran hat auch die Bundesregierung ihre Solidarität bekundet; der Bundestag hat den Genozid an den Jesid*innen im Irak anerkannt. Dennoch gibt es für diese beiden Gruppen derzeit keinen Abschiebeschutz.
Den ganzen Offenen Brief hier lesen
De ramp – Veranstaltung zum Weltflüchtlingstag
Eine Veranstaltung von welt:raum
Am 20.6. ist der Weltflüchtlingstag. Zu diesem Anlass findet im welt:raum am Sankt Johanner Markt vom 8. bis 29. Juni in Saarbrücken eine besondere Ausstellung Platz: De ramp von Albert Herbig. Herbig stellt bearbeitete Fotografien der Flutkatastrophe 1953 in der niederländischen Provinz Zeeland aus. Durch die Verwendung einiger weniger Farbnuancen, insbesondere von Grün-Blau und dem ikonischen Orange entstanden universell wirkende Bilder von Menschen auf der Flucht.
Am 20.6. um 18.30 Uhr erzählt Herbig mehr zu den Bildern, ihrer Entstehung und ihrem Hintergrund. Außerdem wird Tobias Schunk vom Saarländischen Flüchtlingsrat von Menschen auf der Flucht berichten.
Gerahmt wird das Ganze von autobiografischen Geschichten über Auswandern, Einwandern und Steinen in den Schuhen durch Ferdinand Martinelli und seiner Musik als DadRockZ Solo mit Lil DezZ.
Weltflüchtlingstag im welt:raum – Fotos der Veranstaltung
Zeugin spendet Belohnung an die Überlebenden des Brandanschlags
Am 19. September 1991 wurde Samuel Yeboah bei einem rassistisch motivierten Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis-Fraulautern ermordet. 20 Menschen überlebten dieses Verbrechen. 32 Jahre später wurde der Saarlouiser Neonazi Peter S. wegen Mordes vom Oberlandesgericht Koblenz zu 6 Jahren und 10 Monaten Jugendstrafe verurteilt. Dieses Urteil hat für die Überlebenden eine große Bedeutung, weil damit auch ihre Anerkennung als Opfer verbunden ist. Die Hauptzeugin, die mit ihrer mutigen Aussage diesen Strafprozess und die Verurteilung des Täters ermöglicht hatte, hat nach der Urteilsverkündung die von der saarländischen Polizei ausgeschriebene Belohnung über 10.000 € erhalten. Doch die Zeugin wollte das Geld nicht behalten, sondern den Überlebenden spenden. In Absprache mit dem Saarländischen Flüchtlingsrat hat sie das Geld auf unser Konto überwiesen, damit wir es anteilsmäßig an die Überlebenden verteilen. Das haben wir gemacht und den zwölf Überlebenden, die wir kennen und die vor Gericht Zeugnis über die Brandnacht abgelegt haben, jeweils 833,33 € überwiesen. Ergänzend möchten wir noch erwähnen, dass es uns bisher nicht möglich war, alle Überlebenden ausfindig zu machen. Wir wissen, dass einer verstorben ist und von zweien, dass sie schon sehr bald nach dem Anschlag abgeschoben wurden.
Weder Bezahlkarte noch Lebensmittelpakete – Keine Diskriminierung von Geflüchteten
Gleiche soziale Rechte für alle
Auch in diesem Jahr hat der Saarländische Flüchtlingsrat an der 1.Mai-Demo in Saarbrücken mit einem Transparent teilgenommen, um gegen die Ausgrenzung und Diskriminierung von Geflüchteten zu protestieren.
Im zentralen Flüchtlingslager des Saarlandes in Lebach herrscht das Sachleistungsprinzip: Geflüchtete müssen dort anstehen, um ihre Lebensmittelrationen zu erhalten. Grundlage dafür ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses Sondergesetz gegen Geflüchtete wurde 1993 parallel zur Einschränkung des Asylrechts eingeführt. Die Vorstellung dahinter: Es kommen weniger Geflüchtete, wenn die materiellen Anreize fehlen. Eine steile These, die bis heute asylpolitische Entscheidungen prägt, auch aktuell bei der Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete.
Wie viele andere Maßnahmen wurzelt die Einführung der Bezahlkarte in einer zutiefst diskriminierenden und rechtspopulistischen Debatte gegen Geflüchtete. Ausgangspunkt war nie die Verbesserung der Situation von Geflüchteten, sondern ihre Kontrolle und Disziplinierung. Das lehnen wir ab.
Bezahlkarte und Sachleistungsprinzip verstoßen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum und das Recht auf Selbstbestimmung. Deshalb fordert der Saarländische Flüchtlingsrat nicht nur zum 1. Mai: Gleiche soziale Rechte für alle statt Lebensmittelpakete und Bezahlkarte für Geflüchtete.
Für ein würdiges Gedenken an Samuel Yeboah
Wiederanbringung der Gedenktafel am Saarlouiser Rathaus
Gemeinsame Postkartenaktion von Aktion 3.Welt Saar e.V. und Saarländischem Flüchtlingsrat e.V.
„30 Jahre lang leugnete die Stadt Saarlouis den rassistischen Charakter des Mordes an Samuel Yeboah. Das war Teil des saarländischen Staatsversagens. Dies änderte sich erst durch den Staatsschutzprozess vor dem OLG Koblenz, der am 9. Oktober 2023 zu einer Verurteilung eines Saarlouiser Neonazis wegen des Mordes an Samuel Yeboah führte“, erklärte Roland Röder im Namen der Aktion 3.Welt Saar. „Allerdings betreibt die Stadt Saarlouis heute ein ‚Erinnern ohne Vergangenheit‘ und leugnet ihr eigenes Leugnen. Wir erwarten, dass die Stadt ihre jahrzehntelange Ignoranz gegenüber diesem rassistischen Verbrechen endlich aufarbeitet und die richtigen Konsequenzen zieht.“
Aktion 3.Welt Saar und Saarländischer Flüchtlingsrat starten deshalb eine Postkartenaktion für ein würdiges Gedenken an Samuel Yeboah. Die Postkarte liegt am 27. April dem Saarlouiser Teil der Saarbrücker Zeitung bei und wird auf der 1.Mai-Demo in Saarbrücken und anderen Veranstaltungen verteilt. Beide Organisationen fordern die Wiederanbringung einer Sandstein-Gedenktafel, die bereits 2001 zum 10. Jahrestag der Ermordung von Samuel Yeboah während einer Gedenkkundgebung am Saarlouiser Rathaus angebracht wurde. Doch der damalige Saarlouiser OB Hans-Joachim Fontaine (CDU) ließ die Tafel noch am selben Tag entfernen.
„30 Jahre lang gab es in Saarlouis dieses kalte Vergessen. Das betrifft nicht nur Samuel Yeboah, der ein Bürger dieser Stadt war, sondern auch die zwanzig Überlebenden des Brandanschlages, von denen einige noch im Landkreis Saarlouis wohnen“, so Ursula Quack vom Saarländischen Flüchtlingsrat e.V. „So zeigte sich die Missachtung der Überlebenden auch bei der ersten offiziellen Gedenkveranstaltung der Stadt Saarlouis für Samuel Yeboah im September 2023. Sie wurden erst gar nicht eingeladen. Für uns ist das ein weiterer Beleg für die Defizite in der Auseinandersetzung mit Rassismus und rechtem Terror in Saarlouis und im Saarland.“
Aktion 3.Welt Saar und Saarländischer Flüchtlingsrat erwarten vom zukünftigen Oberbürgermeister der Stadt Saarlouis – vermutlich Florian Schäfer (SPD) oder Marc Speicher (CDU) – , dass die Sandstein-Gedenktafel wieder am Saarlouiser Rathaus oder an einer anderen prominenten Stelle in der Innenstadt angebracht wird. Die Zeit dafür ist reif.
Vorder- und Rückseite der Postkarte finden Sie hier:
https://tinyurl.com/4z9zxrw2
Die Presserklärung als pdf
Facebook hat die Seite des Saarländischen Flüchtlingsrates gesperrt
Seite ist aktuell nicht erreichbar
Facebook hat die Seite des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. gesperrt. Nicht zum ersten Mal: Im Oktober 2021 wurde Sie schon einmal komplett von Facebook entfernt, sodass wir eine neue anlegen mussten.
Wie damals geht es auch bei der aktuellen Sperrung um Beiträge für Bürgerrechte und gegen das PKK-Verbot. Begründet wurde sie mit folgenden Posts:
– Bericht über die Saarbrücker Demo anlässlich des 30. Jahrestages des PKK-Verbotes im November 2023
– Aufruf zur diesjährigen Newroz-Demo in Saarbrücken im März 2024
– und zuletzt eine gemeinsame Presseerklärung mit der Aktion 3.Welt Saar zu einer bundesweiten Postkartenaktion gegen das PKK-Verbot in der Tageszeitung (taz) und in der Jungle World im November 2021 (!)
Die dazugehörenden Fotos zeigen kurdische Demonstrationen und Transparente gegen das PKK-Verbot, aber keine Symbole des kurdischen Freiheitskampfes oder Bilder von Abdullah Öcalan. Das war eine bewusste Entscheidung unserer Facebook-Redaktion, um zensierende Eingriffe von Facebook zu vermeiden. Trotzdem wurde die Seite jetzt gesperrt.
Unsere Facebook-Seite ist wie unsere Webseite oder unser Instagram-Account ein Instrument für unsere Öffentlichkeitsarbeit, das wir uns nicht einfach aus der Hand nehmen lassen wollen. Da Facebook wie schon in der Vergangenheit auf unseren schriftlichen Widerspruch nicht reagierte, werden wir diesmal gegen die Löschung unserer Facebook-Seite anwaltlich vorgehen.
Newroz 2024
Auf zur Newroz-Demo des Kurdischen Gesellschaftszentrums Saarbrücken
Mittwoch, 20. März 2024, 17 Uhr
Saarbrücken, Am Landwehrplatz
Auch in diesem Jahr findet wieder eine Newroz-Demonstration des Kurdischen Gesellschaftszentrums in Saarbrücken statt. Das kurdische Neujahrsfest Newroz hat für viele Kurd:innen eine große Bedeutung. Es steht für Widerstand und Freiheit. Auch der Saarländische Flüchtlingsrat ruft an diesem Tag zur Teilnahme an der Newroz-Demonstration auf. Der kurdische Widerstand in der Türkei, in Syrien, im Irak und im Iran zielt gegen den kriegerischen Machtanspruch der Autokraten, gegen den Terror der Islamisten und gegen das Zurückdrängen der Frauenbefreiung. Und so prekär und bedroht die kurdische Revolution ist, nur durch sie bleiben
Demokratisierung und Menschenrechte eine reale Option. Als Saarländischer Flüchtlingsrat positionieren wir uns gegen das PKK-Verbot, an dem seit 30 Jahren noch jede Bundesregierung festgehalten hat. Für hier lebende Kurd:innen bedeutet dieses Verbot Demütigungen, soziale Ausgrenzung, geheimdienstliche Überwachung und Strafverfahren, deren Urteile bis hin zu Haftstrafen gehen können. So kennen wir Betroffene, denen deswegen die Einbürgerung oder die Verlängerung der
Aufenthaltserlaubnis verwehrt wurde.
Deshalb: Raus auf die Straße: Für Bürgerrechte und gegen Kriminalisierung! Biji Newroz.
Kommt zur Demonstration: „Entschieden gegen die AfD – Jeden Tag gegen Rassismus!“
17.03.2024, 15 Uhr – Landwehrplatz, Saarbrücken – organisiert von einem breiten Bündnis gesellschaftlicher Gruppen – Saarländischer Flüchtlingsrat ruft zur Teilnahme auf
Seit Monaten erleben wir eine „Asyldebatte“, in der sich rechte Stimmungsmache mit repressiven Vorschlägen und Maßnahmen gegen Geflüchtete verbinden. Stichworte dazu wären zum Beispiel: Obergrenze bei der Aufnahme von Geflüchteten, Asylschnellverfahren an den EU Außengrenzen, die angekündigte Abschiebungsoffensive (Olaf Scholz, SPD: „Wir müssen endlich im großen Stil abschieben“) oder die anvisierte Abschaffung des individuellen Rechtes auf Asyl, wie sie von der CDU im Entwurf ihres neuen Programms gefordert wird. Im Klartext: Das Menschenrecht auf Asyl und völkerrechtliche Vereinbarungen wie die Genfer Flüchtlingskonvention werden zunehmend infrage gestellt. Eine Brandmauer gegen die AfD bedeutet allerdings auch, dass deren Inhalte nicht 1:1 übernommen werden. Deshalb: Kommt zur Demo! Lasst nicht zu, dass sich Rechtspopulisten mit ihren autoritären und rassistischen Vorstellungen immer mehr durchsetzen. Für eine offene und solidarische Gesellschaft! Asyl ist Menschenrecht! In dem Bündnisaufruf heißt es: „Wir laden alle Demokrat:innen und Antifaschist:innen ein, egal welcher politischen Richtung sie angehören. Wir verbieten das Zeigen von nationalistischen, rassistischen, sexistischen, antisemitischen und israelfeindlichen Symbolen auf der Demonstration. Wir wollen zeigen, dass wir vielfältig sind. Wir wollen zeigen, dass wir zusammenhalten. Wir wollen Druck machen! Wir werden die AfD stoppen!“
Gegen rechtspopulistische Auslagerungspläne im neuen CDU-Programm: Asylrecht verteidigen!
Flüchtlingsrat appelliert an Saar-CDU
Pressemitteilung, 19.02.2024
Während hierzulande Hunderttausende für Demokratie und Menschenrechte sowie gegen Rassismus und Rechtsextremismus demonstrieren, fordert die Bundes-CDU im Entwurf ihres neuen Grundsatzprogramms einen „grundlegenden Wandel des europäischen Asylrechts“. Wörtlich heißt es darin: „Jeder, der in Europa Asyl beantragt, soll in einen sicheren Drittstaat überführt werden und dort ein Verfahren durchlaufen. Im Falle eines positiven Ausgangs wird der sichere Drittstaat dem Antragsteller vor Ort Schutz gewähren.“
„Offensichtlich hat sich die CDU endgültig vom liberalen Kurs Angela Merkels in der Flüchtlingspolitik verabschiedet, denn der Entwurf für das neue CDU-Programm stellt das Grundrecht auf Asyl radikal in Frage“, erklärte Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates. „Deshalb rufen wir die Mitglieder der saarländischen CDU dazu auf, den Auslagerungsplänen im Programmentwurf zu widersprechen und das im Grundgesetz verankerte Asylrecht nicht infrage zu stellen.“
Die Vorstellungen der CDU erinnern an das Ruanda-Modell der britischen Regierung. Die Abschaffung des individuellen Rechtes auf Asyl wurde bislang nur von rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien in Europa gefordert. Im Klartext: Menschen, die vor Kriegen und Verfolgung fliehen, sollen in Europa keinen Schutz mehr bekommen.
Die ganze Presserklärung hier lesen
19.02.2024, Aktueller Bericht über unseren Appell an die Saar-CDU
32 Jahre nach dem rassistischen Brandanschlag in Saarlouis-Fraulautern, bei dem der ghanaische Geflüchtete Samuel Yeboah ermordet wurde, hat der Saarländische Landtag im September 2023 einen Entschädigungsfonds für die Opfer rassistischer und antisemitischer Gewalt auf den Weg gebracht. Konkret geht es dabei auch um die Entschädigung der Überlebenden des Brandanschlags vom 19. September 1991. Für eine Entschädigung aller Opfer dieses Anschlags hat sich in der Vergangenheit der Saarländische Flüchtlingsrat (SFR) gemeinsam mit der Aktion 3.Welt Saar und der Antifa Saar/Projekt AK eingesetzt. Darüber hinaus haben der Saarländische Flüchtlingsrat und der Bundesverband der Opferberatungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) einen Opferentschädigungsfonds gefordert.
Diese Forderung wurde erfüllt. Über die Entschädigungszahlungen soll zukünftig ein Opferfondsbeirat entscheiden, der sich aus 11 Mitgliedern (sechs Mitglieder des Landtags und fünf aus der Zivilgesellschaft) zusammensetzen wird.
In diesem Zusammenhang erhielten wir am 9. Januar 2024 von der SPD-Landtagsfraktion die Anfrage, ob wir im Opferfondsbeirat mitarbeiten möchten. Nach einer ausführlichen Diskussion haben wir uns entschieden, in diesem Beirat nicht mitzuarbeiten. Die Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Es gab für uns ernsthafte Argumente dafür und dagegen. Letztendlich ausschlaggebend war für uns Folgendes: Der SFR setzt sich in der Öffentlichkeit für eine Entschädigung der Überlebenden des Brandanschlags vom 19. September 1991 ein, auch derjenigen Überlebenden, die aus Deutschland abgeschoben wurden. Das werden wir auch weiterhin tun.
Die Überlebenden sind durch den Brandanschlag vom 19. September 1991 und durch die jahrzehntelange Ignoranz des Staates und der Stadt Saarlouis traumatisiert. Für sie hatte der vergangene Strafprozess vor dem OLG Koblenz, der zur Verurteilung des Saarlouiser Neonazis Peter S. führte, eine enorme Bedeutung. Denn es geht um ihre Anerkennung als Opfer und dessen, was sie erlitten haben. Und es geht um finanzielle Entschädigung.
Der SFR und der VBRG haben mit den Überlebenden, zu denen es Kontakt gibt, alle Schritte im Zusammenhang mit ihrer Nebenklage besprochen. Wir sind also parteiisch und stehen an ihrer Seite. Deshalb wäre es nicht richtig, gleichzeitig in einem Beirat mitzuarbeiten, der über die Zahlung der Entschädigungen und deren Höhe entscheidet.
Saarlouis, 25.01.2024
Für die Streichung des Begriffs „Rasse“ aus der Saarländischen Verfassung
Am 9. Januar 2024 fand im Saarländischen Landtag eine Anhörung zur Änderung der Verfassung des Saarlandes Artikel 12 Absatz 3 statt. Der Vorschlag sieht vor, dass der Begriff „Rasse“ aus der Verfassung gestrichen und durch den Begriff „aus rassistischen Gründen“ ersetzt werden soll. Artikel 12 Absatz 3 würde dann zukünftig so lauten: „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität oder aus rassistischen Gründen benachteiligt oder bevorzugt werden.“ Im Namen des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. hat dazu unser Vorstandsmitglied Dilan Akdogan eine schriftliche Stellungnahme verfasst, in der dieser Vorschlag der SPD und CDU Landtagsfraktionen ausdrücklich begrüßt wurde.
Stellungnahme des SFR zur Verfassungsänderung
Gesundheit von schutzsuchenden Menschen gefährdet: Zeitraum für abgesenkte Sozial- und Gesundheitsleistungen für Asylsuchende (AsylbLG) darf nicht verlängert werden!
Beim Bund-Länder-Treffen Anfang November 2023 wurden mehrere Verschärfungen gegen Geflüchtete verabredet. So wurde u.a. beschlossen, die Bezugsdauer für eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz von 18 auf 36 Monate zu erhöhen. In einem Offenen Brief (initiiert von Ärzten der Welt e.V.) protestieren 50 Organisationen, darunter der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. gegen die geplante Verlängerung und fordern das Vorhaben zu stoppen. Anstatt die Leistungen für Asylsuchende weiter zu kürzen, fordern die unterzeichnenden Organisationen u.a.:
· Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
· Den Anspruch auf alle Gesundheitsleistungen der gesetzlichen Krankenkassen für Geflüchtete
· eine elektronische Gesundheitskarte für Geflüchtete in allen Bundesländern
· Anspruch auf qualifizierte Sprachmittlung
Den ganzen Brief lesen
Für eine offene Gesellschaft –
Asyl ist Menschenrecht
Was für ein beschissenes Jahr in Bezug auf Asyl und Menschenrechte. Die deutsche „Asyldebatte“ brachte vor allem zweierlei: Hemmungslose Stimmungsmache gegen Geflüchtete à la Friedrich Merz und Jens Spahn sowie weitere Verschärfungen gegen Geflüchtete. Kurz vor Jahresende starteten die EU-Institutionen mit ihrer geplanten „Asylreform“ einen massiven Angriff auf das Asylrecht. Die am 20. Dezember verkündete Einigung wird in der Konsequenz zur Inhaftierung von Geflüchteten, auch von Kindern und Familien, an den EU-Außengrenzen führen. Ebenso zu direkten Abschiebungen in „sichere Drittstaaten“ und einem Herabsetzen rechtsstaatlicher Standards.
20.12.2023, Pro Asyl: Abbau der Menschenrechte von Geflüchteten in Europa beschlossen!
Aber Innenministerin Faeser (SPD) und Außenministerin Baerbock (Die Grünen) waren zufrieden. Old Seehofer wird’s freuen. Die Präsidentin des EU-Parlaments, Roberta Metsola, teilte in den sozialen Medien mit: „Die EU hat sich auf ein wegweisendes Abkommen verständigt, um Migration und Asyl zu regeln.“ Doch geregelt wird hier nichts. Was als Reform und politischer Erfolg bejubelt wird, bedeutet noch mehr Abschottung und eine Entrechtung von Geflüchteten. In deutlichen Worten kritisierten u.a. die katholische und evangelische Kirche die aktuellen europäischen Beschlüsse und forderten einen „Flüchtlingsschutz, dessen Maßstab die Menschenrechte und die Menschenwürde sind.“
Das teilen wir. Und fügen hinzu: Lasst nicht zu, dass sich Rechtspopulisten mit ihren autoritären und rassistischen Vorstellungen immer mehr durchsetzen. Für eine offene Gesellschaft! Asyl ist Menschenrecht!
Bürgerrechte statt Ausgrenzung
PKK-Verbot aufheben
Demo am 25.11.2023
Saarbrücken
13 Uhr ab Landwehrplatz
Der Saarländische Flüchtlingsrat ruft dazu auf, sich an dieser Demonstration zu beteiligen. Seit 30 Jahren schränkt das PKK-Verbot die Bürgerrechte hier lebender Kurd:innen ein und kriminalisiert Aktivitäten, die ein fester Bestandteil der demokratischen Kultur und Meinungsbildung sind wie zum Beispiel die Teilnahme an Demonstrationen oder das Sammeln von Unterschriften. Seit 30 Jahren wird über das PKK-Verbot das Bild gefährlicher Menschen transportiert. Die aufenthaltsrechtlichen Konsequenzen können so weit gehen, dass Kurd:innen die Einbürgerung oder die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis verwehrt wird. Wir meinen: Die Zeit ist reif, dieses unsinnige Verbot endlich aufzuheben und damit die jahrzehntelange Ausgrenzung einer ganzen Gruppe von Migrant:innen zu beenden. Gesellschaftliche Konflikte lassen sich nicht mit Kriminalisierung und Verboten lösen. Solidarität jetzt!
14.11.2023, „Einwanderung – warum eigentlich nicht“ – ein Podcast von Radio Salü, u.a. mit einem längeren Statement von Elke Klein vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates.
Hier sein – hier bleiben. Gegen Abschiebung.
In der aktuellen „Asyldebatte“ hagelt es permanent Vorschläge gegen Geflüchtete. Angesagt sind gesetzliche Verschärfungen und Abschottung: Von der Obergrenze bei der Aufnahme bis zu rigorosen Leistungskürzungen, von Asylschnellverfahren an den EU Außengrenzen bis hin zu Abschiebungen „im großen Stil“ (Olaf Scholz). Abschiebungen werden der Öffentlichkeit als Durchsetzung von Recht und Ordnung verkauft. Doch Abschiebungen sind unmenschlich und traumatisierend. Abschiebungen zerstören Existenzen und reißen Menschen aus ihren Lebenszusammenhängen. Schon deswegen lehnt der Saarländische Flüchtlingsrat Abschiebungen grundsätzlich ab. Es ist offensichtlich: Die gesellschaftliche Debatte verschiebt sich deutlich nach rechts. Hemmungslosigkeit und sprachliche Verrohung sind an der Tagesordnung. Nicht nur bei Jens Spahn (CDU), der „irreguläre Migrationsbewegungen“ gegebenenfalls „mit physischer Gewalt“ aufhalten möchte. Was von der Forderung nach mehr Abschiebungen und anderen Scheinlösungen zu halten ist, erklärte Tobias Schunk vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrat im Aktuellen Bericht vom 3.11.2023.
Im Zusammenhang mit dem Treffen von Bund und Ländern zum Thema Migration am 7. November 2023 bewertete Tobias Schunk vom SFR-Vorstand die dort getroffenen Vereinbarungen.
7.11.2023, „Es sind Scheinlösungen“ – SR3-Interview mit Tobias Schunk, SFR-Vorstand
APPELL: Die Menschenwürde gilt für alle – auch für Geflüchtete!
Gegen sozialrechtliche Verschärfungen
und für die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes
Seit einigen Wochen werden beharrlich Sachleistungen und Leistungskürzungen für Geflüchtete gefordert. Dabei erhalten die Betroffenen schon jetzt vielfach lediglich die reduzierten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. In der Debatte werden Gruppen gegeneinander ausgespielt, und die Menschenwürde wird offen in Frage gestellt. Wir lehnen sozialrechtliche Verschärfungen ab und fordern: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft und die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem einbezogen werden.
Den ganzen Appell lesen
„Arbeitsverbote für Flüchtlinge aufheben, Kommunen stärker unterstützen“
Ein hörenswertes Interview mit Tobias Schunk vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates im SR2-Radio (Interview der Woche vom 28.10.2023). Tobias Schunk kritisiert darin in deutlichen Worten die Politik der Bundesregierung, insbesondere zu den beschlossenen Verschärfungen bei Abschiebungen. In dem Interview geht er auch auf die aktuelle Asylpolitik der SPD-Landesregierung ein: Mit wenigen Ausnahmen sei keine Änderung des Kurses beim Thema Flüchtlinge zu erkennen. Lange Aufenthaltszeiten im Lager Lebach oder die Lebensmittelpakete, die die SPD in früheren Jahren kritisiert habe, seien jetzt kein Thema mehr, so Tobias Schunk.
32 Jahre nach der Ermordung von Samuel Yeboah – Urteil am 9. Oktober 2023 des OLG Koblenz
Gemeinsame Pressemitteilung vom Verband der Opferberatungsstellen und dem Saarländischen Flüchtlingsrat
„Dieser Mann wollte uns alle ermorden und hat unseren Freund Samuel Kofi Yeboah getötet“. Überlebende des Brandanschlags am 19.9.1991 in Saarlouis hoffen auf Verurteilung des angeklagten Neonazis durch das Oberlandesgericht Koblenz – 32 Jahre nach einem mörderischen Neonazibrandanschlag auf eine Unterkunft für Asylsuchende.
„Die Überlebenden sind keine Statisten“: Die Nicht-Einladung und Missachtung der Überlebenden bei der ersten städtischen Gedenkveranstaltung für Samuel Kofi Yeboah in Saarlouis spiegelt drei Jahrzehnte Defizite in der Auseinandersetzung mit Rassismus und Rechtsterrorismus im Saarland, kritisieren der Verband der Opferberatungsstellen und der Saarländische Flüchtlingsrat.
Die ganze Pressemitteilung vom 8. Oktober 2023 lesen
7.10.2023 Spiegel online, „Die ungeklärten Fragen im Mordfall Samuel Yeboah“
7.10.2023 Zeit online, „Verbände erhoffen sich Signalwirkung“
9.10.2023 Saarbrücker Zeitung, „Ein Urteil, kein Schlussstrich“
9.10.2023 Deutsche Welle, „Urteil nach Brandanschlag auf Asylbewerberheim nach 32 Jahren“
Menschenrechte kennen keine Obergrenze
Gastkommentar von SFR-Vorstand Elke Klein in der Saarbrücker Zeitung (6.10.2023)
Die Diskussion um eine Obergrenze bei der Aufnahme von Geflüchteten ist nicht neu. Sie ist eine Variante der „Das Boot ist voll“-Diskussion, wie wir sie bereits zu Beginn der 1990er Jahre erlebten. Schlüsselbegriffe sind „illegale Einwanderung“, „Asylmissbrauch“, „Einwanderung in die Sozialsysteme“, „Kontrollverlust“ oder „Notstand“. Dazu Bilder von überfüllten Aufnahmelagern, Turnhallen und Flüchtlingsbooten im Mittelmeer. Gleichzeitig erleben wir eine Zunahme an rassistischem Hass und Gewalt gegen Geflüchtete und ihre Unterkünfte.
Jetzt hat sich auch der ehemalige Bundespräsident Joachim Gauck für eine Begrenzung der Zuwanderung ausgesprochen. Einst: Die Mauer muss weg, kann sie heute um Europa offensichtlich nicht hoch genug sein. Das teilt er mit Sarah Wagenknecht, Boris Palmer oder Markus Söder.
Was kennzeichnet einen Rechtsruck? Die Stimmungsmache der AfD oder die Übernahme ihrer Sprache und Forderungen in der Mitte der Gesellschaft? Gauck fordert dazu auf, die Sorgen in der Bevölkerung vor einem Verlust an Sicherheit und Überschaubarkeit ernst zu nehmen, weil sonst ein weiterer Rechtsruck drohe. So argumentierte auch Oskar Lafontaine als er 1993 in der SPD die Mehrheit für die Einschränkung des Asylrechts organisierte. Den Rechtsruck verhindern, indem man rechte Politik macht. Was für ein Unsinn!
In der aktuellen Diskussion geht jeder Maßstab verloren. Es gibt bei uns keinen wirklichen Notstand. Sicher, die Herausforderungen sind groß, aber lösbar. Deutschland ist ein reiches Land. Das Geld ist da. Das Know how ist da. Die Netzwerke der Solidarität und des ehrenamtlichen Engagements sind da. Warum also nicht: „Wir schaffen das“?
Gauck sagt: „Wir müssen Spielräume entdecken, die uns zunächst unsympathisch sind, weil sie inhuman klingen.“ Doch die angedachten Szenarien klingen nicht nur inhuman, sie sind es. In der Konsequenz nähern wir uns dem, was die extreme Rechte schon länger fordert: Militäreinsätze und Schießbefehl an den EU-Außengrenzen. Dabei ist das hochgerüstete europäische Grenzregime heute schon tödlich. Jeden Tag und seit Jahren.
Die Debatte um die Obergrenze suggeriert Krise und Notstand. Die Menschen selbst werden zum Problem erklärt, nicht die verheerenden und zerstörerischen Verhältnisse aus denen sie fliehen mussten. Die meisten Geflüchteten im Saarland kommen aus der Ukraine, aus Syrien, aus Afghanistan und der Türkei. Sie alle hatten existenzielle Gründe für ihre Flucht. Die Obergrenzen-Diskussion ignoriert das.
In der aktuellen Diskussion verbinden sich rechte Stimmungsmache und rassistisches Ressentiment mit repressiven Scheinlösungen. Das Menschenrecht auf Asyl und völkerrechtliche Vereinbarungen wie die Genfer Flüchtlingskonvention werden gezielt infrage gestellt. Noch gilt: Schutzsuchende dürfen an der Grenze nicht abgewiesen werden. Dafür setzen wir uns weiter ein. Wir wollen ein Europa der Solidarität und des Willkommens.
Tag des Flüchtlings: Begehung Lager Lebach mit anschließender Pressekonferenz
Leben auf engstem Raum ohne Privatsphäre, lange Aufenthaltszeiten oder die Versorgung durch Lebensmittelpakete: Seit Jahren kritisiert der Saarländische Flüchtlingsrat die Lebensbedingungen der Geflüchteten im Lager Lebach. Unsere Forderungen sind Wohnungen statt Lager Lebach und Geld statt Sachleistungen.
Zum heutigen „Tag des Flüchtlings“ fand deshalb eine Begehung des Lagers Lebach statt, an der neben Mitgliedern des Saarländischen Flüchtlingsrates auch Vertreterinnen und Vertreter folgender gesellschaftlicher Organisationen teilnahmen: Aktion 3.Welt Saar, Kinderschutzbund OV Saarbrücken, Paritätischer Rheinland-Pfalz/Saarland und Seebrücke Saar. Im Rahmen dieser Begehung gab es auch ein Informationsgespräch mit der dortigen Verwaltung. Dabei ging es u.a. um die Situation der Kinder und Jugendlichen und die nach wie vor sehr langen Aufenthaltszeiten. Weitere Themenschwerpunkte waren der Schutz von Frauen und Kindern vor häuslicher und sexualisierter Gewalt und das Sachleistungsprinzip (Lebensmittelpakete). Im Anschluss daran fand eine Pressekonferenz im Pfarrzentrum der katholischen Kirchengemeinde Lebach statt, auf der die Beteiligten ihre Positionen und Kritikpunkte darstellten. Zum Hintergrund: Der bundesweite „Tag des Flüchtlings“ findet jährlich am Freitag der Interkulturellen Woche statt. Er steht für die gesellschaftliche Solidarität mit Geflüchteten und wurde 1986 u.a. von der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland, dem DGB und Pro Asyl initiiert.
Begehung Flüchtlingslager Lebach – Gemeinsamer Fragenkatalog der beteiligten Organisationen
29.03.2023 Aktueller Bericht über die Begehung zum diesjährigen Tag des Flüchtlings
29.09.2023, SR3-Interview mit Dilan Akdogan, Vorstand Saarländischer Flüchtlingsrat
6.10.2023 Saarbrücker Zeitung, „Aufnahmestelle Lebach ‚menschenunwürdig'“
Für ein würdiges Gedenken an Samuel Yeboah
Wiederanbringung der Gedenktafel am Saarlouiser Rathaus
Gemeinsame Anzeige in der Saarbrücker Zeitung vom 19.9.2023
Diese Gedenktafel wurde 2001 zum 10. Jahrestag der Ermordung von Samuel Yeboah während einer Gedenkkundgebung am Saarlouiser Rathaus angebracht. Nocham selben Tag ließ der damalige Saarlouiser OB Hans-Joachim Fontaine (CDU) die Tafel entfernen. Gegen den Anmelder der Kundgebung wurde ein Ermittlungsverfahren wegen „Gemeinschädlicher Sachbeschädigung“ eingeleitet.
30 Jahre lang gab es in Saarlouis dieses kalte Vergessen, obwohl Samuel Yeboah ein Bürger dieser Stadt und eines der ersten Todesopfer rassistischer Übergriffe in Westdeutschland nach der Wiedervereinigung war.
30 Jahre lang leugnete das offizielle Saarlouis das rassistische Verbrechen. Die Erinnerung an Samuel Yeboah wurde fast ausschließlich von Gruppen aus der antirassistischen Bewegung wie Aktion 3. Welt Saar, Antifa Saar/Projekt AK und Saarländischer Flüchtlingsrat wachgehalten. Ob Hans-Joachim Fontaine (CDU), Roland Henz (SPD) oder Peter Demmer (SPD) – keiner dieser Saarlouiser OBs wollte damit etwas zu tun haben.
Heute betreibt die Stadt Saarlouis ein „Erinnern ohne Vergangenheit“ und leugnet ihr eigenes Leugnen. Doch ein aufrichtiges Erinnern muss auch das eigene jahrelange Wegschauen aufarbeiten, und es meint mehr als Sonntagsreden und pädagogische Programme.
Wir sind uns sicher: Ohne antirassistische Praxis, die eingreift und auf gesellschaftliche Veränderung zielt, wird der rassistische Wahn nicht zu stoppen sein. Das Vergangene ist nicht vergangen und der Hass auf Migrant:innen und Geflüchtete ist heute wie damals brandgefährlich.
Vom aktuellen OB Peter Demmer (SPD) und seinem Nachfolger 2024 – Florian Schäfer (SPD) oder Marc Speicher (CDU) – erwarten wir, dass unsere Gedenktafel am Rathaus oder an einer anderen prominenten Stelle in der Innenstadt angebracht wird. Die Zeit ist reif.
Wir bitten um Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit im Mordfall Yeboah und besonders für diese Anzeige: IBAN: DE39 5901 0066 0001 5106 63 (Kontoinhaberin: Aktion 3.Welt Saar e.V.), bitte Stichwort „Yeboah“ angeben. Wenn Sie uns Ihre Adresse mitteilen, stellen wir Ihnen gerne eine Spendenbescheinigung aus.
Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. – Aktion 3.Welt Saar e.V. – Antifa Saar/Projekt AK
Staatenlos in Deutschland
In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 heißt es wörtlich: „Jeder hat das Recht auf eine Staatsangehörigkeit.“ Doch Staatenlosigkeit ist ein weltweites Phänomen. Im Saarland leben nach offiziellen Angaben rund 400 staatenlose Menschen. Das führt zu Einschränkungen in vielen Bereichen: Beim Reisen, beim Familiennachzug, bei der Einbürgerung usw. Ohne Pass heißt weniger Rechte. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Oft fehlen Dokumente aus den Herkunftsländern. So können Geflüchtete aus sogenannten failed states wie Afghanistan oder Libyen davon betroffen sein. Oder Kinder von Menschen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit, die in Deutschland geboren wurden. Die Staatenlosigkeit wird dann „vererbt“. In einem Radiobeitrag des Saarländischen Rundfunks fordert Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates, dass Kinder, die in Deutschland geboren werden und die keine Staatsangehörigkeit haben, die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten sollen. Weiterhin fordert der SFR, dass Staatsangehörigkeit auch aufgrund von Urkunden oder glaubwürdigen Aussagen anerkannt werden soll.
11.09.2023, SR3-Radio: Beitrag über Staatenlosigkeit
Grußwort des SFR zum 75-jährigen Bestehen der VVN-BdA des Saarlandes
Liebe Freundinnen und Freunde der VVN-BdA des Saarlandes,
im Namen des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. überbringen wir euch unsere besten Grüße und Glückwünsche zu eurem 75-jährigen Bestehen. „Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“ Ausgehend von diesem antifaschistischen Schwur der Überlebenden des Konzentrationslagers Buchenwald kämpft die VVN-BdA seit 75 Jahren gegen das Vergessen und gegen rechtspopulistische und neofaschistische Bestrebungen.
Wie in kaum einer anderen Organisation ist bei euch das Vermächtnis der Holocuast-Überlebenden und Widerstandskämpfer:innen gegen den Nationalsozialismus lebendig und damit die Erinnerung an unfassbares Leid und monströse Verbrechen, aber auch an Zuversicht, Mut und das Heldentum von Menschen, die im Widerstand über sich selbst hinausgewachsen sind. Selbstverständlich war der Kampf gegen das Vergessen nicht und er musste gerade in der westdeutschen Gesellschaft immer wieder gegen antikommunistische und antisemitische Stimmungsmache durchgesetzt werden.
Wir alle müssen wachsam bleiben. In den vielfältigen Krisen der Gegenwart zeigt sich, dass völkisch-rassistisches Denken, Antisemitismus, Homophobie oder Verschwörungsmythen kein Randphänomen sind. Und ohne breiten gesellschaftlichen Widerstand auf antifaschistischer und antirassistischer Grundlage werden wir diese Strömungen nicht zurückdrängen können. Das beinhaltet auch die Zurückweisung von rechten Einnahmeversuchen, wie wir sie an verschiedenen Punkten der gesellschaftlichen Auseinandersetzung erleben.
Liebe Freundinnen und Freunde, macht weiter mit eurer wichtigen aufklärerischen Arbeit. Bleibt stark und zuversichtlich in diesen schwierigen Zeiten. Das Versprechen von Buchenwald ist noch nicht verwirklicht.
Solidarische Grüße
Vorstand Saarländischer Flüchtlingsrat e.V.
75 Jahre VVN-BdA Saar: Festakt im Rathaus Saarbrücken
Gespräche mit syrischen Geflüchteten im Containerdorf Ensdorf
Am 14. August hatten sich Mitglieder des Saarländischen Flüchtlingsrates mit Geflüchteten im Containerdorf Ensdorf getroffen. Dort sind ausschließlich Männer aus Syrien untergebracht, keine Familien und keine Jugendlichen. Auf dem Gelände waren kaum Leute; es wirkte leer, fast wie unbewohnt. Nach Aussagen unserer Gesprächspartner wohnen zurzeit rund 50 Menschen im Containerdorf. Sie teilen sich immer zu zweit einen abschließbaren Container. In den Containern ist es sehr warm, weil sich darin die Hitze staut. Die Geflüchteten wissen aber, dass sie zeitnah in einer Kommune untergebracht werden. Im Containerdorf können sich die Menschen frei bewegen und dieses auch jederzeit verlassen. Auf dem Gelände gibt es einen privaten Sicherheitsdienst, u.a. mit Menschen syrischer Herkunft. Es gibt dreimal am Tag Essen. Es wird darauf geachtet, dass es kein Schweinefleisch gibt. Allerdings sei das Essen nicht sehr abwechslungsreich und es gebe wenig frisches Gemüse oder Obst, erklärten uns Betroffene. Zu jeder Mahlzeit gibt es einen halben Liter Wasser. Der erste Kritikpunkt, der immer genannt wurde: Es gibt kein WLAN und somit auch keine Gelegenheit über Internet mit Familienangehörigen kostenfrei zu kommunizieren. Integrationsangebote oder Deutschkurse gibt es ebenfalls nicht. Auch keine Freizeitmöglichkeiten. Nur ein einsamer Kicker steht im großen Aufenthaltsbereich.
23.08.2023, SR aktuell über unsere Kritik am Containerdorf Ensdorf
Zentrale Ausländerbehörde Lebach – eine Bilanz ihrer Arbeit nach 16 Monaten SPD-Alleinregierung im Saarland
Pressekonferenz des Saarländischen Flüchtlingsrates, 18. August 2023
Die mangelhafte Arbeitsweise der Zentralen Ausländerbehörde in Lebach (ZAB) entwickelt sich langsam aber sicher zu einer unendlichen Geschichte. Zitat: „Die steigende Zahl unbearbeiteter Fälle in der Ausländerbehörde hat existenzielle Folge für die Betroffenen. Ein Sofortprogramm und eine Neustrukturierung mit mehr personellen und räumlichen Ressourcen werden Erreichbarkeit, Digitalisierung und Dezentralisierung sicherstellen. Wir werden ein Willkommenszentrum etablieren…“, hört, hört aber so steht’s im SPD Saarlandplan für die Landtagswahl 2022. Doch auch nach 16 Monaten SPD-Alleinregierung kämpfen Betroffene immer noch mit den langen Bearbeitungszeiten und der schweren Erreichbarkeit der Behörde. Dazu fand heute eine Pressekonferenz des Saarländischen Flüchtlingsrates statt. Für den SFR sprachen Elke Klein vom Vorstand und Rechtsanwalt Bernhard Dahm. Sie kritisierten die desaströse Situation der ZAB und forderten erneut eine bürgernahe Verwaltung ein, die die gesellschaftliche Integration fördert und nicht blockiert.
Wir fordern deshalb:
● Eine bessere finanzielle Ausstattung
● Dauerhaft mehr Personal
● Ein funktionierendes digitales Antrags- und Bearbeitungswesen
● Mehr Mut zur Großzügigkeit und vereinfachten Prüfverfahren
● Wiedereinrichtung einer Außenstelle in Saarbrücken und einer weiteren an der Universität des Saarlandes
18.08.2023, Aktueller Bericht über unsere Pressekonferenz
19.08.2023, Artikel Saarbrücker Zeitung „Flüchtlingsrat vermisst Willkommenskultur“
18.08.2023, SR3-Beitrag „Flüchtlingsrat sieht weiterhin Verbesserungsbedarf“
Recht auf Arbeit statt Arbeitszwang
Stellungnahme des SFR-Vorstands
Ende Juli forderten die Landräte in Baden-Württemberg in einer Resolution eine Arbeitspflicht für Geflüchtete. Die Landräte im Saarland schlossen sich dieser Position an und forderten nun ebenfalls via Saarbrücker Zeitung „Schutzsuchende zur Aufnahme gemeinnütziger Arbeit zu verpflichten.“
Hört sich stramm an, ist stramm gemeint und hat inhaltlich das Niveau rechtspopulistischer Phrasen. Denn die banale Realität für viele Geflüchtete heißt hierzulande ARBEITSVERBOT.
Das gilt in den ersten drei Monaten des Asylverfahrens für alle Geflüchteten. Danach gilt ein abgestufter Zugang zum Arbeitsmarkt und nur zu bestimmten Beschäftigungen. Von einem Arbeitsverbot sind auch viele Geduldete betroffen, zum Beispiel bei fehlenden Papieren und definitiv gilt es für alle Geflüchteten aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten.
Das ist natürlich alles vollkommen absurd angesichts der Tatsache, dass die allermeisten Geflüchteten arbeiten und schnell von Sozialleistungen unabhängig werden wollen. Es ist auch absurd angesichts des herrschenden Arbeitskräftemangels in vielen Bereichen. Die Landräte und alle anderen, die sich gerne „ohne Scheuklappen“ zu Wort melden, drehen hier gegen Geflüchtete eine Situation, die ausschließlich die deutsche Politik zu verantworten hat: Ein Wust an bürokratischen Bestimmungen und gesetzlichen Regelungen, überforderte Ausländerbehörden, fehlende Sprachkurse und monatelange Anerkennungsverfahren für berufliche Abschlüsse. Hinzu kommt, dass alle, die es ja schon immer wussten, dass Merkels „Wir schaffen das“ falsch war, noch ihre alten Rechnungen offen haben, auch mancher Landrat und Heckenschütze in der CDU. Es ist nicht nur die AfD, die laut über die Abschaffung des Asylrechts nachdenkt und über den Zwang zur Arbeit schwadroniert.
Viele Geflüchtete sind temporär oder auf Dauer von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen. Das gilt für Gesundheit, Bildung, Spracherwerb und Wohnen. Das gilt nicht zuletzt für einen regulären Zugang zum Arbeitsmarkt. Überall gibt es Einschränkungen, Hindernisse und Verbote. Genau das muss sich ändern. Das Recht auf ein menschenwürdiges Leben darf kein Privileg sein.
Saarlouis, 11. August 2023
Der Saarländische Flüchtlingsrat hat vom 1. FC Saarbrücken e.V. eine Spende über 2012 Euro erhalten. Hintergrund war eine Spendenaktion des Vereins, bei der Sondertrikots im Rahmen der Aktion „Blau-Schwarz ist Vielfalt“ zu Gunsten verschiedener Institutionen versteigert wurden. Auf Vorschlag und in Absprache mit der aktiven Fanszene ging ein Teil der Spende an den Saarländischen Flüchtlingsrat. Dafür sagen wir ganz herzlichen Dank! Wir werden dieses Geld komplett zur direkten Unterstützung des Lebensunterhaltes von Geflüchteten im Kirchenasyl verwenden. Geflüchtete im Kirchenasyl erhalten keine staatlichen Sozialleistungen. Alle anfallenden Kosten werden in der Regel von einem Unterstützerkreis in der Kirchengemeinde getragen. Kirchenasyle sind notwendig: Sie schützen Menschen vor Abschiebungen in nicht hinnehmbare Notsituationen und helfen Betroffenen bei der Ausschöpfung aller Rechtsmittel zur Überprüfung ihres Schutzbegehrens. In diesem Sinn sagen wir auch im Namen der Betroffen ganz herzlichen Dank!
Ein Prozess mit Signalwirkung
Vom Prozess am Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zum rassistischen Brandanschlag und Mord an Samuel Yeboah in Saarlouis 1991 geht eine weit über das Saarland hinaus reichende Signalwirkung aus: Mord verjährt nicht und Straflosigkeit für schwerste rassistische Gewalttaten kann durchbrochen werden. Im Podcast #41 des Verbandes der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (VBRG) erklären die Nebenklagevertreter:innen Kristin Pietrzyk, Björn Elberling und Alexander Hoffmann, die langjährige Untersuchungsausschuss-Obfrau Katharina König-Preuss (Die Linke, Thüringen) und Ursula Quack vom Saarländischen Flüchtlingsrat die Meilensteine der Hauptverhandlung zum Mord an Samuel Yeboah im September 1991 in Saarlouis und beschreiben die Untersuchungskomplexe für den Untersuchungsausschuss im saarländischen Landtag, der im Juni 2023 eingesetzt wurde.
Hier geht’s zum aktuellen Podcast
Appell an die Bundesregierung zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems:
Nein zur „Instrumentalisierung“ durch die Hintertür. Das Recht an den EU-Außengrenzen einhalten, nicht verbiegen
Gemeinsames Statement von 55 Organisationen
Gerade erst haben die EU-Innenminister:innen sich auf verschärfte Grenzverfahren (unter Anwendung einer „Fiktion der Nicht-Einreise“, die absehbar zu Haft oder haftähnlicher Unterbringung führen wird), auf eine Ausweitung des Konzepts der „sicheren Drittstaaten“ sowie auf einen unzuverlässigen Solidaritätsmechanismus und die weitgehende Beibehaltung des Dublin-Systems geeinigt.
Doch der Tiefpunkt ist noch nicht erreicht: Es wird mit Hochdruck an einer weiteren massiven Verschärfung gearbeitet. Die schwedische EU-Präsidentschaft hatte noch auf den letzten Metern ihrer Präsidentschaft die „Verordnung für Ausnahmen im Falle von Krisen, Instrumentalisierung und höherer Gewalt“ (Stand 23. Juni 2023) auf den Weg gebracht, nun macht die spanische Präsidentschaft mit den Vorschlägen weiter. Es sollen unter anderem die Verzögerung von Registrierungen, die Verlängerung von Grenzverfahren – dann für so gut wie alle Gruppen von Geflüchteten – sowie massive Absenkungen bei den Unterbringungs- und Aufnahmestandards möglich werden. Der Verordnungsentwurf wird aktuell zwischen den EU-Staaten verhandelt.
Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes
Appell von über 60 Organisationen an die Bundesregierung zu ihrer Position zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems
Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Strömungen auf die weitgehende Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grundsätzen und europäischen Werten infrage. Gleichzeitig beobachten wir einen massiven Anstieg und die billigende Inkaufnahme von gewaltsamen und menschenunwürdigen Handlungen gegenüber Schutzsuchenden, insbesondere an den Außengrenzen der Europäischen Union. Verstöße gegen geltendes Recht werden teils gar nicht mehr oder nur unzureichend verfolgt.
Die unterzeichnenden Organisationen sind enttäuscht über die am 28. April 2023 öffentlich gewordene deutsche Position der Bundesregierung zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Anstatt sich dem Trend der Entwertung europäischer Grund- und Menschenrechte und der Erosion rechtsstaatlicher Grundsätze entschieden entgegenzustellen, signalisiert die Regierung mit ihrer Position die Bereitschaft, diesen Weg um jeden Preis mitzugehen. Damit gerät sie in eklatanten Widerspruch zu zentralen Versprechen des Koalitionsvertrags.
Saarländisches Innenministerium bestätigt: Nach wie vor extrem hohe Aufenthaltszeiten im Lager Lebach
Daueraufenthalt und Zermürbung von Geflüchteten im Lager Lebach muss sofort beendet werden
Aus einer aktuellen Antwort des saarländischen Innenministeriums auf eine Anfrage des Saarländischen Flüchtlingsrates vom April 2023 geht hervor, dass von 1041 Geflüchteten im Lager Lebach 303, also fast ein Drittel, länger als ein Jahr dort wohnen müssen. Bei 151 Menschen dauert der Aufenthalt bereits drei Jahre und länger, von denen wiederum 13 seit mindestens zehn Jahren (!) dort leben müssen. Hinzu kommen Arbeitsverbote bei 90 Menschen und bei 28 Kürzungen im Leistungsbezug. Dazu erklärte Elke Klein vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates: „An der Zweckentfremdung des Lagers Lebach als Daueraufenthaltsstätte hat sich bis heute nichts geändert. Menschen über Jahre in einer Situation staatlichen Gewahrsams ohne Privatsphäre und Selbstbestimmung festzuhalten, ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte. Wir sind nicht bereit, das hinzunehmen. Die hohen Aufenthaltszeiten sind ein politischer Skandal, weil alle wissen, dass die Lebensbedingungen im Lager Lebach auf Dauer krank machen.“
Seit 2010 gibt es beim saarländischen Sozialministerium einen Beirat zur Armutsbekämpfung. „Ziel seiner Arbeit ist es zu verhindern, dass Armut im Saarland weiter wächst und sich die Schere zwischen Arm und Reich weiter öffnet“, so Sozialminister Magnus Jung in einem Schreiben an den Saarländischen Flüchtlingsrat. Laut Geschäftsordnung treffen sich im Beirat zur Armutsbekämpfung u.a. die großen Wohlfahrtsverbände, die Arbeitskammer, der Landesjugendring, der DGB, die Kirchen sowie die Landtagsfraktionen und die Fachabteilungen verschiedener Ministerien. Die Geschäftsstelle ist beim Sozialministerium angesiedelt. Der Saarländische Flüchtlingsrat wurde als stimmberechtigtes Mitglied benannt, was wir aber abgelehnt haben. An Sozialminister Magnus Jung haben wir deshalb geschrieben: „Vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir als Wertschätzung unserer Arbeit begreifen. Dennoch möchten wir Ihr Angebot nicht wahrnehmen. Angesichts der aktuellen Flüchtlingspolitik im Bund wie im Saarland sehen wir keinen Sinn in einer Mitarbeit im saarländischen Beirat zur Armutsbekämpfung. Wir möchten hier insbesondere das seit 1993 bestehende Asylbewerberleistungsgesetz nennen, das das Leistungsniveau für Geflüchtete unter das sozialrechtliche Existenzminimum drückt. Dieses Gesetz beinhaltet auch das diskriminierende und für uns nicht hinnehmbare Sachleistungsprinzip, wie wir es seit Jahren im Lager Lebach kritisieren. Sicher, wir können unsere Positionen und Forderungen im Beirat darstellen, aber was immer wir dort zusammen diskutieren, am Ende entscheidet die Landesregierung und die hält am Sachleistungsprinzip und der Unterbringung von Geflüchteten im Lager Lebach fest.“
Zentrale Ausländerbehörde – Keine Verbesserung in Sicht
Die faktische Nicht-Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde existiert bereits seit drei Jahren. Eine Verbesserung der Situation ist nicht erkennbar. An den extrem langen Bearbeitungszeiten und der schweren Erreichbarkeit der Behörde hat sich bis heute nichts geändert. Selbst für Anwälte gibt es kaum ein Durchkommen: Anfragen werden nicht beantwortet und zum Beispiel Verlängerungen des Aufenthaltstitels (und damit der Arbeitserlaubnis) zu Lasten der Betroffenen immer wieder nicht bearbeitet. Auf den Punkt gebracht würden wir sagen: Nichts geht mehr außer Abschiebungen. Es besteht dringender Handlungsbedarf. Im Interesse der Menschen nichtdeutscher Herkunft braucht es eine bürgernahe Verwaltung, die die gesellschaftliche Integration fördert und nicht blockiert.
09.05.2023, SR3 Region am Mittag „Was hat sich in der saarländischen Ausländerbehörde getan?“
Ungebrochen solidarisch – Soziale Rechte für alle
„Ungebrochen solidarisch“ – das war das DGB-Motto der diesjährigen 1. Mai-Kundgebungen. Mitglieder des Saarländischen Flüchtlingsrates haben in Saarbrücken mit einem Transparent „Wohnungen statt Lager Lebach und Container“ und „Geld statt Sachleistungen“ teilgenommen, um gegen die soziale Ausgrenzung von Geflüchteten zu protestieren. Gerade an der Aufnahme von Geflüchteten zeigt sich, inwieweit sich Politik und Gesellschaft insgesamt an Menschenrechten orientieren. Die Diskrepanz ist offensichtlich: Wir erinnern nur an die Unterteilung von Geflüchteten in solche mit guter und schlechter Bleibeperspektive und an die gesellschaftliche Abschottung von Geflüchteten im Lager Lebach und im Containerdorf Ensdorf. Deshalb heißt es nicht nur zum 1. Mai: Soziale Rechte für alle statt Ausgrenzung und Diskriminierung.
Solidarität und Willkommen statt populistischer Stimmungsmache
Im Landtag des Saarlandes fand am 26. April eine Debatte über die aktuelle Flüchtlings- und Migrationspolitik statt. Was von den verschiedenen Positionen und angeblichen Lösungen zu halten ist, erklärte Tobias Schunk in einem Interview des Aktuellen Berichts.
Saarländischer Flüchtlingsrat fordert vom Innenministerium genaue Auskunft über die aktuellen Aufenthaltszeiten von Geflüchteten im Lager Lebach
Daueraufenthalt im Lager Lebach sofort beenden
Keine Unterbringung von Geflüchteten im Containerdorf Ensdorf
Das Containerdorf in Ensdorf ist eine Dependance des Lagers Lebach. Das saarländische Innenministerium begründete die Entscheidung, Geflüchtete in Containern unterzubringen, mit der Überlastung des Lagers Lebach. „Für die desolate Situation im Lager Lebach ist ausschließlich das saarländische Innenministerium verantwortlich“, erklärte Elke Klein vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates. „Das Lager Lebach wird seit vielen Jahren als Daueraufenthaltsstätte für Geflüchtete zweckentfremdet. Das ist an sich schon ein politischer Skandal. Zusätzlich dient die dadurch entstandene hohe Belegung wiederum als Rechtfertigung für die Unterbringung von Geflüchteten in Containern.“
Die ganze Presseerklärung lesen
14.04.2023, Anfrage nach dem SIFG zur Aufenthaltsdauer von Geflüchteten im Lager Lebach
Für Bürgerrechte – Gegen Islamismus und Kriminalisierung
Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. und Aktion 3.Welt Saar e.V. rufen zur kurdischen Newroz-Demo auf
Newroz-Demo 2023
Montag 20. März 2023, 18 Uhr
Startpunkt: Saarbrücken, Am Landwehrplatz
Abschlusskundgebung: Saarbrücken, Bürgerpark
Auf ein Neues! In diesem Jahr findet wieder eine Newroz-Demonstration des Kurdischen Gesellschaftszentrums durch die Saarbrücker Innenstadt statt. Das kurdische Neujahrsfest Newroz hat für Kurd:innen als Symbol für Widerstand und Freiheit eine große Bedeutung. Unter dem Motto „Bürgerrechte statt Kriminalisierung – Weg mit dem PKK-Verbot“ nehmen unsere Organisationen mit einem drei mal fünf Meter großen Transparent teil und verteilen parallel dazu eine Postkarte gegen Islamismus und das PKK-Verbot in Deutschland. Die Demonstration startet um 18 Uhr am Landwehrplatz.
Unbegleitete minderjährige Geflüchtete gehören in die Obhut der Kinder- und Jugendhilfe
Da die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten im Saarland wieder steigt, werden aktuell zehn von ihnen in saarländischen Jugendherbergen untergebracht. Dort befinden sie sich im sogenannten Vorclearing-Verfahren. Als zum 1. Januar 2020 die Vorclearingstelle für unbegleitete minderjährige Geflüchtete am Schaumberger Hof in Tholey geschlossen wurde, wurde dies vom Saarländischen Flüchtlingsrat ausdrücklich begrüßt, denn unbegleitete Kinder und Jugendliche sollten direkt in Einrichtungen der Jugendhilfe untergebracht werden. Zur momentanen Situation im Saarland gibt es hier einen Beitrag im SR3-Radio vom 2. März 2023 mit einem kurzen Statement von Tobias Schunk im Namen des SFR (ab ca.2:30).
Saarländischer Flüchtlingsrat verabschiedet Vorstandsmitglied Peter Nobert nach Berlin
Auf unserem Plenum am 1. März haben wir unser Vorstandsmitglied Peter Nobert nach Berlin verabschiedet, wo er zukünftig wieder leben und arbeiten wird. Wohl muss er noch ein paar Wochen zwischen Berlin und dem Saarland hin- und herpendeln, doch bald wird sein Lebensmittelpunkt in seiner Heimatstadt Berlin liegen. Peter Nobert war Gründungsmitglied des Saarländischen Flüchtlingsrates und von Anfang an bis heute im Vorstand unseres Vereins tätig. Davor arbeitete er im AK Asyl Saarland mit. Bis zu den nächsten Vorstandswahlen wird er noch in unserem Vorstand bleiben und sich mit Rat und Tat in unsere gemeinsame Arbeit einbringen.
Ein Jahr nach Kriegsbeginn in der Ukraine:
Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert gleiches Recht für alle Geflüchteten
Am 24. Februar jährte sich der russische Angriffskrieg. Am 4. März 2022 wurde zum ersten Mal der vorübergehende Schutz vom Europäischen Rat aktiviert. Mehr als eine Million geflüchtete Menschen aus diesem Krieg wurden mittlerweile in Deutschland registriert – Ukrainische Staatsangehörige und Menschen aus anderen Staaten, die ihren Lebensmittelpunkt in der Ukraine hatten. Nach wie vor besteht dringender Handlungsbedarf, was die Situation zahlreicher Drittstaatsangehöriger und Staatenloser aus der Ukraine in Deutschland angeht.
Die ganze Presseerklärung lesen
Solidarität mit Geflüchteten
Willkommen statt Ausgrenzung
Containerdorf Ensdorf stoppen
Kundgebung am 25. Februar 2023
RAG Gelände Ensdorf vor dem Containerdorf
Gemeinsamer Aufruf von Saarländischem Flüchtlingsrat, Seebrücke Saar und Aktion 3.Welt Saar
Beteiligt euch an unserer Kundgebung für eine menschenwürdige Aufnahme von Geflüchteten. Das geplante Containerdorf, das die sozialdemokratische Landesregierung als Lösung der prekären Aufnahmesituation in den Kommunen verkauft, ist keine Lösung. Im Gegenteil: Hier werden Geflüchtete vom Rest der Gesellschaft isoliert. Die Menschen sollen auf einer Industriebrache in Kleincontainern hausen, die Anlage ist umzäunt und soll rund um die Uhr unter Kontrolle eines Sicherheitsdienstes stehen. Das erinnert doch mehr an Bouillon und Seehofer und ihre Politik der Abschreckung und Ausgrenzung von Geflüchteten. So findet im Saarland die Abschottung an den europäischen Außengrenzen ihre Fortsetzung im Containerdorf Ensdorf.
Deshalb: Demonstriert mit uns gegen diese kalte und unmenschliche saarländische Aufnahmepolitik, die sich medial als „alternativlos“ präsentiert und dabei das Versagen der politisch Verantwortlichen verschweigt:
– So wird das Lager Lebach seit Jahren als Daueraufenthaltsstätte für Geflüchtete zweckentfremdet. Das wiederum blockiert genau die Aufnahmekapazitäten, die das Containerdorf freisetzen soll.
– So ist das Saarland aufgrund der herrschenden neoliberalen Wohnungspolitik bei den Sozialwohnungen Schlusslicht in Deutschland.
– So gibt es im Saarland einen enormen Leerstand an Wohnungen und Häusern und die Landesregierung schaut dieser inakzeptablen Zweckentfremdung einfach nur zu.
Unsere Organisationen bleiben dabei: Kein Mensch flieht freiwillig. Wer beispielsweise vor Krieg, dem Terror der Islamisten oder wegen der Zerstörung seiner Lebensgrundlagen fliehen muss, hat Anspruch auf Schutz und menschenwürdige Unterbringung. Gleichzeitig gilt auch: Jeder Mensch hat das Recht und die Freiheit, über den eigenen Lebensweg selbst zu entscheiden. Das Sortieren von Geflüchteten nach Herkunft oder so genannter Bleibeperspektive lehnen wir ab.
Demonstriert mit uns gegen die Isolation und Fremdbestimmung von Geflüchteten in einem Containerlager sowie für Wohnungen und anständige Unterkünfte in den Kommunen. Wir sehen uns!
Nach jahrelangem Kampf endlich zusammen!
Geflüchtete aus Eritrea, die in Deutschland nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt wurden, haben einen Rechtsanspruch auf Familienzusammenführung. Doch statt ihren Rechtsanspruch zu unterstützen, werden von deutschen Behörden in vielen Fällen fast unüberwindbare Hürden aufgebaut. So auch in diesem Fall. Nach mehr als drei Jahren ist es endlich gelungen, dass ein heute neunjähriges Kind aus Äthiopien zu seiner nach Deutschland geflüchteten Mutter kommen konnte. Der Saarländische Flüchtlingsrat hatte in der Vergangenheit diesen Fall mehrmals in der Öffentlichkeit thematisiert. Feststeht: Nicht die „Hilfe“ der Ausländerbehörde, sondern der unermüdliche Einsatz der Rechtsanwältin, Frau Dr. Corinna Ujkasevic, International Refugee Assistance Project Berlin, hat letztendlich zum erfolgreichen Familiennachzug des Kindes geführt.
Containerdorf Ensdorf verfestigt die Ausgrenzung von Geflüchteten
Von Bouillon bis Jost – der strukturelle Rassismus bleibt
Ein Positionspapier des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V.
Zum Jahreswechsel ist im Saarland eine mediale Diskussion um das geplante Containerdorf in Ensdorf zur Unterbringung von Geflüchteten entbrannt. Im Fokus steht dabei die saarländische Aufnahmepolitik und die angespannte Situation in den Kommunen. Der Saarländische Flüchtlingsrat kritisiert entschieden Innenminister Reinhold Jost (SPD), der das Containerdorf als Lösung für die Aufnahme von Geflüchteten verkauft und nicht bereit ist, allen Schwierigkeiten zum Trotz nach alternativen Lösungen zu suchen. Dass er zusätzlich noch die Kritik daran als „Fubbes“ abtut, offenbart sein Demokratieverständnis. So ist die Entscheidung des Innenministeriums für das Containerdorf ein weiterer Baustein in einer desolaten und unmenschlichen Flüchtlingspolitik, die sich in der Tristesse des Lagers Lebach genauso zeigt wie in den routinierten Abschiebungen, dem Nicht-Arbeiten der Zentralen Ausländerbehörde oder der bürokratischen Sabotage des Rechtsanspruchs auf Familienzusammenführung.
Hier geht es zum Positionspapier
31.01.2023, ZDF-Drehscheibe, Bericht über die Auseinandersetzungen um das Containerdorf Ensdorf
31.01.2023, Saarbrücker Zeitung, Streit um Container in Ensdorf geht weiter
01.02.2023, SR3 Region am Mittag, „Eine Fortsetzung der bouillonschen Abschreckungspolitik“ – Interview mit SFR-Vorstand Tobias Schunk
02.02.2023, Deutschlandfunk „Flüchtlinge im Saarland – Kritik an Containerdorf auf Grubengelände“
Stellungnahme des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. zum Containerdorf in Ensdorf:
Beim Ensdorfer Containerdorf handelt es sich um eine Dependance des Lagers Lebach, obwohl solche Dependancen von Innenminister Jost noch im Oktober abgelehnt wurden. Die Lage (Industriebrache), die kleinen Container und der Zaun drumherum – das ist strukturell die Fortsetzung der alten Bouillonschen Abschreckungspolitik gegenüber Geflüchteten.
Hier ein paar Fotos vom geplanten Containerdorf in Ensdorf, wo Innenminister Jost zukünftig Geflüchtete unterbringen will.
Aktueller Bericht, 30.12.2022, Interview mit Tobias Schunk vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates
30.12.2022, Saarbrücker Zeitung: Scharfe Kritik an Unterbringung von Flüchtlingsn im Saarland
30.12.2022, Saarbrücker Zeitung: Ärger um neue Container für Flüchtlinge
Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!
Gemeinsames Statement von 62 Organisationen
Viele Geflüchtete erhalten zum Leben lediglich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz – und damit weniger als das neue Bürgergeld, das laut Gesetz das menschenwürdige Existenzminimum sicherstellen soll. Aber die Menschenwürde kennt nicht zweierlei Maß. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverbände und Anwält*innenverbände fordern gleiche Standards für alle: Das Asylbewerberleistungsgesetz muss abgeschafft werden. Die Betroffenen müssen in das reguläre Sozialleistungssystem eingegliedert werden.
Das ganze Statement hier lesen
Selbstbestimmung und Menschenrechte dürfen kein Privileg sein
Gastbeitrag von SFR-Vorstandsmitglied Dilan Akdogan in der Saarbrücker Zeitung vom 30.12.2022
Weltweit sind mehr als 100 Millionen Menschen auf der Flucht. Tendenz steigend. Sie flüchten vor Krieg, islamistischem Terror oder der Zerstörung ihrer Lebensbedingungen. In ihrem Gepäck haben sie all das, was schiefläuft in unserer Welt. Geflüchtete konfrontieren uns damit, dass Menschen alles verlieren und in eine Situation der Recht- und Schutzlosigkeit zurückgeworfen werden können.
In Deutschland werden Geflüchtete fast immer als Menschen wahrgenommen, die nicht wirklich dazu gehören, die unterteilt werden in solche mit guter und schlechter Bleibeperspektive oder in solche, die für den Wirtschaftsstandort nützlich sind oder eben nicht. Ablehnung, Diskriminierung, Rassismus – für viele Geflüchtete ist das Alltag.
Als Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. zielen wir hingegen auf eine Politik der Selbstbestimmung und Menschenrechte. Sie sind unteilbar und kein Privileg.
Im Saarland kommt die Ausgrenzung von Geflüchteten im Lager Lebach auf den Punkt. Der Aufenthalt dort macht krank. Alle wissen das. Trotzdem wird auch unter der aktuellen SPD-Alleinregierung daran festgehalten. Dass es sehr wohl anders geht, zeigt die Aufnahme der ukrainischen Geflüchteten. Für sie gibt es keinen längeren Aufenthalt im Lager Lebach und kein langwieriges Asylverfahren. Und sie haben einen direkten Zugang zu Arbeit, Sozialleistungen und Integrationskursen. Warum also nicht für alle?
Auch die widersinnige Abschiebepolitik schafft nur Probleme statt sie zu lösen. Nicht von ungefähr heißt eine unserer Kampagnen „Saarland kein Abschiebeland“: Warum wird immer noch in die Erdogan-Diktatur abgeschoben? Warum gibt es die Abschiebungen im Rahmen des europäischen Dublin-Verfahrens? Warum investiert die Bundesregierung Geld und Know-how in eine Abschiebeoffensive statt mehr Geflüchteten eine Perspektive auf Arbeit und Ausbildung zu eröffnen? Gleichzeitig schließt das von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte „Chancenaufenthaltsrecht“ durch die Festlegung eines Stichtages immer noch zu viele aus.
Sind Geflüchtete in unserer Gesellschaft willkommen? Die Zentrale Ausländerbehörde in Lebach beantwortet diese Frage mit der ihr eigenen Arbeitsweise: Immer wieder werden Anfragen zu Lasten der Betroffenen nicht bearbeitet und selbst für Anwälte gibt es oft kein Durchkommen. Oder Stichwort Familiennachzug: Er ist keine Gefälligkeit des deutschen Staates. Dennoch wird dieser Rechtsanspruch bei vielen Geflüchteten aus Eritrea systematisch sabotiert.
Spätestens mit dem um sich greifenden Rechtspopulismus ist die Frage von Flucht und Asyl kein Randthema mehr. Völkisch-rassistisches Denken, Antisemitismus und die unterschiedlichen Verschwörungserzählungen sind soziales Gift. Über einzelne Verbesserungen für Geflüchtete hinaus braucht es deshalb einen gesellschaftlichen Paradigmenwechsel: Für ein offenes und freies Europa ohne Elendslager, Zäune und Stacheldraht an den Außengrenzen; für ein Europa der Solidarität und des Willkommens. Dafür stehen alle in der Verantwortung.
Oberverwaltungsgericht des Saarlandes stoppt Abschiebungen nach Griechenland
„Keine Abschiebungen nach Griechenland“, das forderte vor rund einem Jahr der Saarländische Flüchtlingsrat zusammen mit Betroffenen aus dem Lager Lebach und den Rechtsanwälten Peter Nobert und Bernhard Dahm. Es ging dabei um syrische Geflüchtete, denen in Griechenland ein Schutzstatus zuerkannt wurde. Bei einer Abschiebung nach Griechenland drohten ihnen Obdachlosigkeit und Verelendung. Das OVG des Saarlandes in Saarlouis sieht das jetzt genauso und hat in einem aktuellen Urteil die Abschiebung von fünf syrischen Männern nach Griechenland untersagt. In der entsprechenden Pressemitteilung begründete das OVG das Abschiebeverbot damit, dass Geflüchtete (Zitat) „nach einer Rückkehr in Griechenland mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit elementarste Bedürfnisse nicht befriedigen könnten. Sie seien absehbar für längere Zeit nicht in der Lage, dort ihren Lebensunterhalt eigenständig zu erwirtschaften. Mangels staatlicher und sonstiger Hilfen bestehe nach der aktuellen Auskunftslage das ernsthafte Risiko, obdachlos zu werden und in eine Situation extremer materieller Not zu geraten.“ Ein vernünftiges Urteil, das Betroffenen Schutz und Perspektive bietet.
23.11.2022, Presseerklärung des Oberverwaltungsgerichts zum Urteil
21.11.2022, Urteil des Oberverwaltungsgerichts
Zur Unterbringung von Geflüchteten im Schaumberger Hof in Tholey
Der Schaumberger Hof soll ab Dezember 2022 wieder als Flüchtlingsunterkunft genutzt werden. So der Beschluss des Gemeinderats Tholey. Der Hof war bis 2020 eine Vorclearingstelle für unbegleitete minderjährige Geflüchtete. Danach stand das Gebäude leer. Auf Anfrage des Saarländischen Rundfunks haben wir dazu eine kurze Stellungnahme geschrieben:
Demonstration des Kurdischen Gesellschaftszentrums (KGZ) Saarbrücken
gegen die türkische Kriegspolitik
Samstag 26. November, 14 Uhr, Saarbrücken, Landwehrplatz
Am Samstag 26. November, 14 Uhr, findet in Saarbrücken eine Demonstration des Kurdischen Gesellschaftszentrums (KGZ) Saarbrücken statt. Los geht’s um 14 Uhr ab Landwehrplatz. Die Demonstration richtet sich gegen die türkischen Angriffe auf die kurdischen Gebiete in Nordsyrien und im Nordirak. Der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. ruft ebenfalls dazu auf, sich an dieser Demonstration zu beteiligen. Wir meinen: Kein Schweigen, kein Wegducken angesichts der eskalierten Situation. Erdogan sagt YPG und PKK, meint aber das, was er in seinem ganzen islamistischen Wahn hasst: die Errungenschaften der kurdischen Revolution wie Basisdemokratie, Frauenemanzipation und Säkularismus. Deshalb raus auf die Straße: Defend Kurdistan!
Für Bürgerrechte – gegen Islamismus
Bundesweite Postkartenaktion gegen das deutsche PKK-Verbot –
29 Jahre der Drangsalierung und Kriminalisierung sind genug!
Postkarte für Bürgerrechte – gegen Islamismus
Diese Postkarte kann auch in größerer Stückzahl bei uns bestellt werden.
Mord an Samuel Yeboah –
Prozessbeginn: Mittwoch, 16. November, 9.30 Uhr vorm OLG Koblenz
(Saal 120, Dienstgebäude I des Oberlandesgerichts Koblenz)
Am 19. September 1991 wurde Samuel Yeboah bei einem rassistischen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis-Fraulautern ermordet. 20 Menschen überlebten den Anschlag. Rund 31 Jahre später beginnt am 16. November 2022 vorm 4. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Koblenz die Hauptverhandlung gegen den Saarlouiser Neonazi Peter S. wegen Mordes, versuchten Mordes in 20 Fällen und Brandstiftung mit Todesfolge.
Damals wurden die polizeilichen Ermittlungen schon nach wenigen Monaten eingestellt. Die neonazistische und rassistische Motivation der Tat wurde ignoriert: Nicht nur von der ermittelnden Polizei und Staatsanwaltschaft, sondern auch von der Stadt Saarlouis und der damaligen von Oskar Lafontaine geführten SPD-Landesregierung. Es waren vor allem Gruppen aus der antifaschistischen und antirassistischen Bewegung, die bis heute die Erinnerung an Samuel Yeboah wachgehalten und die rassistischen Motive der Tat benannt haben. Diese jahrelangen Kämpfe haben wesentlich dazu beigetragen, dass es jetzt nach so langer Zeit überhaupt zu einem Strafprozess kommt.
Doch es bleiben Fragen: Wird der kommende Strafprozess zur Aufklärung des Verbrechens beitragen? Vielleicht sogar weitere Täter herausfinden? Und was ist mit den vielen anderen neonazistischen und rassistischen Verbrechen in der Zeit vor dem 19. September 1991 und danach? Nichts davon wurde bisher politisch oder juristisch aufgearbeitet. Und was ist mit den Überlebenden des Brandanschlags? Ein paar von ihnen wohnen noch im Saarland. Auch um sie geht es, um ihre Anerkennung als Opfer und dessen, was sie erlitten haben.
Deshalb: Kein Schlussstrich!
Finanzielle Entschädigung der Überlebenden des Brandanschlags
Offenlegung aller Akten des Verfassungsschutzes
Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses
11.08.2022, jungle world: Interview mit Ursula Quack vom Saarländischen Flüchtlingsrat
4.10.2022, SR3 Region am Mittag, Interview mit Heike Kleffner vom Verband der Beratungsstellen
17.01.2023, Saarbrücker Zeitung: Weitere Überlebende schließen sich Nebenklage an
Erfreulich: Aus dem Saarland werden keine Menschen mehr in den Iran abgeschoben
Aus dem Saarland werden keine Menschen mehr in den Iran abgeschoben. Damit folgt das Saarland einem entsprechenden Vorschlag von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Aus Sicht des Saarländischen Flüchtlingsrates war dieser Schritt längst überfällig. Und er kann nur ein Anfang sein: Hier lebende Geflüchtete aus dem Iran brauchen auch aufenthaltsrechtlich Sicherheit und Perspektive. Denn bisher war die deutsche Anerkennungspraxis äußerst restriktiv, sodass viele von ihnen im prekären Zustand der „Duldung“ leben mussten. Damit muss Schluss sein, so wie endlich Schluss sein muss mit der vielfältigen Zusammenarbeit und Unterstützung des verbrecherischen Regimes in Teheran.
Foto: Solidarität in Saarbrücken mit den rebellischen Protesten im Iran, 24.09.2022
Kundgebung zum Tag des Flüchtlings
„Für Integration und soziale Teilhabe“ lautete das Motto unserer Kundgebung zum „Tag des Flüchtlings“ am 30. September 2022. Rund 70 Menschen, darunter viele Geflüchtete, haben daran teilgenommen. Neben einem Redebeitrag des Saarländischen Flüchtlingsrates gab es drei Beiträge von Betroffenen, die ihre nervenaufreibenden Erfahrungen mit deutschen Verordnungen, Gesetzen und Behörden darstellten. Zusammen mit den Betroffenen fordern wir weiterhin: „Familiennachzug und sicherer Aufenthalt jetzt!“ sowie „Kein Zwang zur Kontaktaufnahme mit Verfolgerstaaten!“ Der bundesweite „Tag des Flüchtlings“ findet jährlich am Freitag der Interkulturellen Woche statt. Er steht für die gesellschaftliche Solidarität mit Geflüchteten und wurde 1986 u.a. von der Deutschen Bischofskonferenz, der Evangelischen Kirche in Deutschland, dem DGB und Pro Asyl initiiert.
26.09.2022, Pressemitteilung zum Tag des Flüchtlings – „Für Integration und soziale Teilhabe“
Rede von Tobias Schunk im Namen des Saarländischen Flüchtlingsrates
30.09.2022, SR Aktueller Bericht, Bericht über die Kundgebung
Kundgebung in Erinnerung an Samuel Yeboah – Kein Schlussstrich!
Saarlouis-Fraulautern, Saarlouiser Straße
Montag, 19. September 2022, 18.30 Uhr
Organisiert von der Antifa Saar / Projekt AK
Am 4. April 2022 wurde aufgrund eines Haftbefehls der Bundesanwaltschaft ein führendes Mitglied der Saarlouiser Neonaziszene wegen des Mordes an Samuel Yeboah verhaftet. Das Strafverfahren gegen ihn wird vermutlich im November 2022 vorm OLG Koblenz beginnen. Der Saarländische Flüchtlingsrat setzt sich für eine finanzielle Entschädigung der Überlebenden des Brandanschlags ein. Weiterhin fordern wir die Offenlegung aller Akten des Verfassungsschutzes und einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss.
Kommt vorbei. Unterstützt die Forderungen.
3. Kennenlernen-Treffen des Saarländischen Flüchtlingsrates
Mittwoch, 7. September 2022, 19 Uhr
Evangelisches Gemeindezentrum St. Wendel
Beethovenstraße 1
66606 Sankt Wendel
Der Flüchtlingsrat wird dort allen Interessierten seine Arbeit vorstellen. Mehr Infos dazu in der Ankündigung hier:
7. September 2022, Flyer 3. Kennenlernen-Treffen des Saarländischen Flüchtlingsrates
Bezahlbarer Wohnraum für alle
Beitrag im SR3-Radio über die Suche nach Wohnraum für Geflüchtete in den Kommunen mit einem Statement von Tobias Schunk vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates. Wir kritisieren die Situation auf dem saarländischen Wohnungsmarkt und warnen vor einer Politik der Spaltung, die Schwache gegen noch Schwächere ausspielt. Auch die oft unausgesprochene Einteilung in Geflüchtete „erster“ und „zweiter Klasse“ lehnen wir ab. Der Saarländische Flüchtlingsrat fordert eine gemeinsame Kraftanstrengung von Land und Kommunen, um ausreichend sozialen Wohnraum zu schaffen.
Zentrale Ausländerbehörde (ZAB): Nichts geht mehr – außer Abschiebungen
Das ist das Fazit des Saarländischen Flüchtlingsrates in seiner Pressekonferenz am 5. August in Saarlouis. Denn an den extrem langen Bearbeitungszeiten und der schweren Erreichbarkeit der Behörde hat sich bis heute nichts geändert. Selbst für Anwälte gibt es kaum noch ein Durchkommen: Anfragen werden nicht beantwortet und zum Beispiel Verlängerungen des Aufenthaltstitels (und damit der Arbeitserlaubnis) zu Lasten der Betroffenen nicht bearbeitet. Auf der Pressekonferenz stellten die Rechtsanwältin Sabine Aalbers aus Saarbrücken und Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates weitere Fälle aus der anwaltlichen Praxis dar und machten deutlich, dass dringender Handlungsbedarf besteht und qualitative Verbesserungen notwendig sind. Im Interesse der betroffenen Migrant:innen und Geflüchteten erwartet der Saarländische Flüchtlingsrat eine bürgernahe Verwaltung, die die gesellschaftliche Integration fördert und nicht blockiert.
SFR-Pressekonferenz 05.08.2022 – Pressemappe
06.08.2022 Saarbrücker Zeitung zu unserer Pressekonferenz
13.08.2022 Saarbrücker Zeitung, Reaktion des Innenministers
05.08.2022 SR3-Radio berichtete über unsere Pressekonferenz:
05.08.2022 Aktueller Bericht über einen Einzelfall und Interview mit Peter Nobert vom SFR-Vorstand:
Recht auf Zukunft: Saarland kein Abschiebeland!
Anfang Juli wurde vom Bundeskabinett das sogenannte Chancenaufenthaltsrecht beschlossen. Demnach können geduldete Geflüchtete, die bereits seit über fünf Jahren in Deutschland leben, einen auf ein Jahr befristeten Aufenthaltstitel bekommen. Voraussetzung u.a.: Sicherung des Lebensunterhalts und Identitätsnachweis. Allerdings ist der aktuelle Beschluss von einer umfassenden Bleiberechtsregelung, wie sie der Saarländische Flüchtlingsrat schon länger fordert, noch weit entfernt. Problematisch finden wir die Festlegung eines Stichtages zum 1. Januar 2022 statt einer nicht befristeten Regelung. Ebenso finden wir die Festlegung auf einen einjährigen befristeten Aufenthaltstitel viel zu kurz: Die Erfahrung zeigt, dass es eben nicht so einfach ist, alle Anforderungen innerhalb eines Jahres zu erfüllen (Sicherung des Lebensunterhalts usw.). Ein dritter Punkt betrifft die rigiden und unangemessenen Straftatengrenzen: 50 Tagessätze bei allgemeinen Straftaten und 90 bei Straftaten nach dem Aufenthalts- oder Asylgesetz. Bis das „Chancenaufenthaltsrecht“ in Kraft tritt, wird noch Zeit vergehen. Das bedeutet, dass zurzeit noch Menschen aus dem Saarland abgeschoben werden können, die nach dem neuen Gesetz bleiben dürften. Deshalb erwarten wir vom saarländischen Innenminister Reinhold Jost, dass er bis zum Inkrafttreten des Gesetzes eine Vorgriffsregelung erlässt, um solche unsinnigen Abschiebungen zu verhindern. Geht nicht? Geht doch! Siehe Rheinland-Pfalz, Hessen, NRW und weitere.
19. Juli 2022 Demo „10 Jahre Rojava Revolution verteidigen“
Am 19. Juli fand in Saarbrücken die Demonstration „10 Jahre Rojava Revolution verteidigen“ statt, organisiert von Seebrücke Saar und dem Kurdischen Gesellschaftszentrum. Auch der Saarländische Flüchtlingsrat hatte dazu aufgerufen, denn erneut stehen die Zeichen auf Krieg gegen die kurdische Bevölkerung und die Errungenschaften der Autonomen Verwaltung in Nordsyrien (Rojava). Erdogan wurde Anfang Juni im türkischen Parlament deutlich: Er will den Krieg. Nicht zum ersten Mal. Seine Zerstörungswut richtet sich gegen alles, wofür der Kampf der Kurd:innen steht: Demokratie, Frauenrechte und Säkularismus. Und keine emanzipatorische Errungenschaft der Widerstandsbewegung ist momentan gesichert. Deswegen waren wir an diesem Tag auf der Straße. In Solidarität und im Bewusstsein, dass das, was in Rojava verloren wird, in letzter Konsequenz auch hier verloren wird. Wie schrieb einst Ernst Bloch: „Auf tausend Kriege kommen nicht zehn Revolutionen; so schwer ist der aufrechte Gang.“
Mehr Demokratie wagen – Aufhebung des PKK-Verbots ist überfällig
Die Rechtsanwälte Peer Stolle und Dr. Lukas Theume haben am 11. Mai 2022 beim SPD-geführten Bundesinnenministerium einen Antrag auf Aufhebung des Betätigungsverbots der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) in Deutschland eingereicht. Bei der anschließenden Pressekonferenz sprach auch Dilan Akdogan vom Kurdischen Gesellschaftszentrum Saarbrücken als Vertreterin der kurdischen Community in Deutschland. Aktion 3.Welt Saar e.V. und Saarländischer Flüchtlingsrat e.V. begrüßen ausdrücklich diesen Antrag. Das PKK-Verbot führt seit 29 Jahren auf Zuruf der Türkei deutschlandweit zur Ausgrenzung und Kriminalisierung von Kurd:innen.
Saarländischer Flüchtlingsrat bei 1. Mai-Demo: Soziale Rechte für alle.
Nach zwei coronabedingten tristen Jahren fand in Saarbrücken endlich wieder eine 1. Mai-Demo statt. Im Aufruf des DGB zum 1. Mai 2022 heißt es: „Frieden, Gerechtigkeit und sozialer Zusammenhalt kommen nicht von selbst. Sie müssen immer wieder gemeinsam erkämpft werden.“ Das teilen wir. Und da wir nicht wollen, dass Geflüchtete in unserer Gesellschaft vergessen werden, haben Mitglieder des SFR auf der 1. Mai-Demo Postkarten gegen Abschiebungen und gegen das Sachleistungsprinzip im Lager Lebach (Lebensmittelpakete) verteilt. Wir erleben gerade in der Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine, dass in unserer Gesellschaft in Sachen Solidarität einiges mehr möglich und machbar ist. Selbstverständlich sollte dies für alle Geflüchteten möglich sein – unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem Aufenthaltsstatus. Deshalb nicht nur zum 1. Mai: Soziale Rechte für alle.
Mord an Samuel Yeboah –
Verhaftung nach mehr als 30 Jahren
Nach mehr als 30 Jahren wurde aufgrund eines Haftbefehls der Bundesanwaltschaft am 4. April 2022 in Saarlouis ein Tatverdächtiger wegen des Mordes an Samuel Yeboah verhaftet. Doch es bleiben Fragen: Wird der kommende Strafprozess zur Aufklärung des Verbrechens beitragen? Vielleicht sogar weitere Täter herausfinden? Der jetzt Verhaftete war schließlich jahrelang in neonazistischen Strukturen eingebunden. Wieso sollte er als Täter allein gewesen sein?
Tatsache ist auch, dass es im Saarland weitere neonazistische und rassistische Verbrechen in der Zeit davor und danach gab. Wir erinnern an den versuchten Bombenanschlag auf das Saarbrücker PDS-Büro 1990 oder den Anschlag 1999 auf die Ausstellung über die Verbrechen der Wehrmacht, ebenfalls in Saarbrücken. Nichts davon wurde bisher politisch oder juristisch aufgearbeitet.
Von Anfang an – seit jenem Brandanschlag auf die Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis-Fraulautern am 19. September 1991 – gab es Mobilisierungen gegen das Vergessen und für ein würdiges Erinnern an Samuel Yeboah. Auch das rassistische Motiv des Brandanschlags wurde von Anfang an benannt. Dass Samuel Yeboah nicht vergessen wurde, war ein Verdienst der kontinuierlichen Arbeit von Organisationen wie der Aktion 3. Welt Saar, der Antifa Saar oder des Saarländischen Flüchtlingsrates. Die aktuelle Verhaftung wurde allerdings durch eine konkrete Zeugenaussage möglich und weil die Ermittlungsbehörden sozusagen in zweiter Generation endlich ihre Arbeit gemacht haben.
Nicht nur die saarländische Polizei hat versagt. Die Stadt Saarlouis hat sich 30 Jahre lang geweigert, in angemessener Form an Samuel Yeboah zu erinnern, obwohl er ein Bürger dieser Stadt war. Rassismus, Antisemitismus, völkisches Denken, positive Bezugnahme auf den NS oder seine Relativierung – das alles muss gesellschaftspolitisch mehr als bisher geächtet werden, denn es ist ein Mordprogramm. Siehe NSU oder die Morde in Hanau. Gegen das Vergessen heißt auch, Wege zu finden, wie dieser ganze braune Dreck zurückgedrängt werden kann.
04.04.2022 Tageszeitung (taz) zur Verhaftung im Fall Samuel Yeboah
05.04.2022 Saarbrücker Zeitung „Reaktionen zwischen Erleichterung und Kritik“
11.08.2022 ZDF „heute in Deutschland“, Bericht anläßlich der Anklageerhebung durch die Bundesanwaltschaft
01.04.2022 SR3 – Somalier fürchtet Entzug der Arbeitserlaubnis – Radiobeitrag mit Statements von Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates
Fluchtwege aus der Ukraine offen halten
Putins Angriffskrieg gegen die Ukraine zwingt Hunderttausende Menschen in die Flucht. Angesichts der humanitären Katastrophe, die dieser Krieg bedeutet, fordert der Saarländische Flüchtlingsrat e.V.:
• Weiterhin visafreie Einreise in die EU für alle Ukrainer:innen
• Offene Grenzen und Fluchtwege in die EU
• Kein Zurückweisen der vielen Transitflüchtlinge aus Syrien, Afghanistan und anderen Krisengebieten, die in der Ukraine und Belarus unterwegs sind
• Keine Abschiebungen mehr in die Ukraine
Solidarität mit der ukrainischen Bevölkerung und mit allen die unter dem Terror des Krieges leiden und zur Flucht gezwungen werden. Stoppt den Krieg!
Krieg gegen die Ukraine: Antworten auf Fragen zu Einreise und Verbleib in Deutschland finden Sie hier
Pro Asyl – Infos zur Ukraine: Einreise und Verbleib in Deutschland für Ukrainer:innen
Laut saarländischem Innenministerium soll im April 2022 auf dem Uni-Campus Saarbrücken eine Servicestelle der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) entstehen. Die Einrichtung einer solchen Stelle ist unseres Erachtens nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Das wesentliche Problem ist der erhebliche Personalmangel bei der Ausländerbehörde. Hier braucht es eine dauerhafte Aufstockung des Personals. Die Schließung des Standorts der Ausländerbehörde in Saarbrücken, die von Innenminister Klaus Bouillon vor mehr als einem Jahr im Alleingang verfügt wurde, stellt sich als schwerwiegender Fehler heraus. Menschen ohne deutschen Pass, egal ob Fachkräfte, Geflüchtete oder Studierende sollten ihre Angelegenheiten wohnortnah erledigen können. Der derzeitige Zustand der ZAB ist ein Armutszeugnis des Saarlandes und führt nicht dazu, dass sich Menschen nichtdeutscher Herkunft willkommen fühlen.
10.03.2022, SR 3 Studiogespräch: „Anlaufstelle für Studierende und Forschende“
13.01.2022, Anfrage nach dem SIFG zur Situation von Kindern und Jugendlichen im Lager Lebach
08.01.22, SR3, Region am Mittag. Restriktive Handhabung der Einbürgerung bei Syrer:innen – mit einem Statement von Peter Nobert vom Vorstand des Saarländischen Flüchtlingsrates
Keine Abschiebungen nach Griechenland
Keine Abschiebungen nach Griechenland, wo Obdachlosigkeit und Verelendung drohen – mit dieser Forderung organisierte der Saarländische Flüchtlingsrat zusammen mit Betroffenen aus dem Lager Lebach am 12. November eine Pressekonferenz. Immer mehr Geflüchtete, die in Griechenland einen Schutzstatus haben, kommen nach Deutschland. Hintergrund sind die äußerst prekären Lebensbedingungen, unter denen Geflüchtete in Griechenland leben müssen. Denn wer anerkannt wurde, muss seine Unterkunft innerhalb von 30 Tagen verlassen und erhält vom Staat keine Versorgung und keine finanzielle Unterstützung. Viele Geflüchtete landen direkt auf der Straße in Verelendung und Obdachlosigkeit. Neben den Rechtsanwälten Bernhard Dahm und Peter Nobert nahmen auch zwei in Griechenland anerkannte Geflüchtete teil: Omar Karbouj und Hesham Alhaj Othman kommen aus Syrien. Beide müssen im Lager Lebach wohnen und sind direkt von Abschiebung bedroht, denn das Saarland schiebt im Gegensatz zu anderen Bundesländern alleinstehende Männer weiterhin nach Griechenland ab.
Mittlerweile gibt es in der deutschen Rechtsprechung Urteile, die Abschiebungen nach Griechenland für rechtswidrig erklären. So zum Beispiel das niedersächsische Oberverwaltungsgericht https://tinyurl.com/wfvxby7u und das Oberverwaltungsgericht in NRW. So heißt es in dessen Urteil: „Die Asylanträge der Kläger könnten nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil ihnen für den Fall ihrer Rückkehr nach Griechenland die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung drohe.“ https://tinyurl.com/wrv5asr
13.11.2021 Saarbrücker Zeitung: „Flüchtlingsrat warnt vor Abschiebung junger Syrer“
14.11.2021 SR3-Bericht über unsere Pressekonferenz
Neue SFR-Facebook-Seite
Nachdem Facebook die Seite des Saarländischen Flüchtlingsrates e.V. vor rund zwei Wochen gelöscht hat, starten wir ab heute mit einer neuen Seite, um auch auf diesem Weg über unsere Aktivitäten zu berichten. Der Saarländische Flüchtlingsrat ist ein ehrenamtlich arbeitender Verein und begreift sich als eine solidarische Stimme an der Seite von Geflüchteten gegen die restriktive Handhabung des Asylrechts durch Verwaltung und Regierung. Wir setzen uns für Menschenrechte, Selbstbestimmung und gegen Rassismus ein, um die Situation aller Geflüchteten im Saarland zu verbessern. Schon in der Vergangenheit hatten wir immer wieder Probleme mit Facebook: Fotos oder Beiträge wurden gelöscht oder unsere Administratoren temporär gesperrt. Inhaltlich ging es ausnahmslos um Beiträge im Zusammenhang mit Protesten gegen das PKK-Verbot. Es ist bekannt, dass die Kriterien, wonach Facebook Sperrungen bzw. Löschungen von Seiten verhängt, nicht durchschaubar sind. Unsere Beschwerde bei Facebook gegen den zensierenden Eingriff läuft noch. Eine Reaktion seitens Facebook gab es bisher allerdings nicht.
Wie die zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Integration verhindert
Pressekonferenz zum bundesweiten Tag des Flüchtlings, 1. Oktober 2021:
Anlässlich des „Tag des Flüchtlings“ am 1. Oktober 2021 lud der Saarländische Flüchtlingsrat zu einer Pressekonferenz ein. Unter dem Motto „Wie die zentrale Ausländerbehörde (ZAB) Integration verhindert“ haben wir erneut die extrem langen Bearbeitungszeiten und die sehr schwere Erreichbarkeit der Behörde thematisiert. Wir haben Einzelfälle dokumentiert und ein Geflüchteter aus Eritrea stellte seine Erfahrungen mit der Behörde dar. Der bundesweite „Tag des Flüchtlings“ findet jährlich im Rahmen der Interkulturellen Woche statt. 2021 lautet das Motto: „offen geht“. Allerdings nicht bei der ZAB: Die von Innenminister Bouillon ankündigte Verbesserung und Effizienzsteigerung der Arbeit im Interesse der Betroffenen findet nicht statt. Eine bürgernahe Verwaltung kann Integration fördern. Aktuell erleben wir bei der ZAB aber das Gegenteil.
01.10.2021 SR3-Bericht über die Pressekonferenz
01.10.2021 Beitrag im Aktuellen Bericht über die Pressekonferenz
04.10.2021 Saarbrücker Zeitung über die Pressekonferenz
Folge #21 Vor Ort – gegen Rassismus, Antisemitismus und rechte Gewalt.
Die Podcastserie von NSU Watch und VBRG e.V.
Vor Ort mit Abdul S., Rechtsanwältin und Nebenklagevertreterin Kristin Pietrzyk und Ursel, antirassistische Aktivistin aus dem Saarland. Schwerpunkt: Das Gedenken und die blockierte Aufklärung zum Mord an Samuel Kofi Yeboah am 19. September 1991 in Saarlouis (Saarland). 17.09.2021
30. Jahrestag des rassistischen Mordes an Samuel Yeboah
Kein Schlussstrich – Aufklären ⋆ Einmischen ⋆ Konsequenzen ziehen
Demonstration oder Kundgebung (je nach Pandemielage)
Samstag, 18.09.2021 Saarlouis Hauptbahnhof, 14:00 Uhr
Die Demonstration / Kundgebung wird organisiert von: Antifa Saar / Projekt AK, ConnAct Saar, Seebrücke Saar u.a.
Der Saarländische Flüchtlingsrat e.V. ruft dazu auf, sich an dieser Demonstration zu beteiligen.
19.9.2021, Bericht über die Demo auf SR3 Region am Sonntag
19.9.2021, Aktueller Bericht zum Gedenken an Samuel Yeboah:
2. Kennenlernen-Treffen des Saarländischen Flüchtlingsrates
Mittwoch, 8. September 2021, 19 Uhr
DJK Sportheim
Obere Rischbachstraße 1
66386 Sankt Ingbert
Der Flüchtlingsrat wird dort allen Interessierten seine Arbeit vorstellen. Mehr Infos dazu in der Ankündigung hier:
8. September 2021, Flyer 2. Kennenlernen-Treffen des Saarländischen Flüchtlingsrates
Erinnern statt vergessen
Am 13. August startete in Saarlouis mit einer gut besuchten Pressekonferenz die gemeinsame Kampagne von Aktion 3. Welt Saar und Saarländischem Flüchtlingsrat: „Rassismus tötet – in Erinnerung an Samuel Yeboah, ermordet in Saarlouis am 19. September 1991.“ Drei Wochen lang gibt es dazu 30 Großflächenplakate im Raum Saarlouis und Saarbrücken.
06.08.2021 Einladung zur Pressekonferenz mit Fototermin und Liste der Standorte
14.08.2021 Bericht in der Saarlouiser Ausgabe der Saarbrücker Zeitung
13.08.2021 SR3 Bericht über die Pressekonferenz
13.08.2021 Bericht in den SR-Nachrichten über die Pressekonferenz