SELBSTBESTIMMUNG IST MENSCHENRECHT
4. BIS 12. MÄRZ:
FLÜCHTLINGE IM LAGER LEBACH PROTESTIERTEN GEGEN DIE VERSORGUNG AUS PAKETEN

Seit 5. März verweigerten einige hundert Flüchtlinge im Lager Lebach die Annahme ihrer Lebensmittelpakete. Die Proteste begannen während des Besuchs des Innenausschusses des Saarländischen Landtages am 4.März im Flüchtlingslager Lebach. Zwei Tage zuvor hatte ein Flüchtling auf einer Pressekonferenz des Saarländischen Flüchtlingsrates über die massive bürokratische Gängelung durch die Lagerverwaltung gesprochen. Er musste sein Aquarium abschaffen und kann die Duschen nicht nutzen, weil er zu deren Öffnungszeiten arbeitet.

Die Flüchtlinge protestierten, weil sie die Zustände im Lager Lebach und die Gängelung durch die Verwaltung satt haben. Statt Lebensmittelpakete wollen sie selbst bestimmen, was sie für sich und ihre Familien einkaufen. Seit Jahren müssen die Flüchtlinge im Lager Lebach zweimal die Woche für Lebensmittel- und Hygienepakete anstehen. Grundlage dafür ist das Asylbewerberleistungsgesetz. Dieses ist ein Sondergesetz, das den Lebensunterhalt von Flüchtlingen und Asylsuchenden regelt. Das diskriminierende Sachleistungsprinzip ist ein Beispiel dafür, wie Asylpolitik hierzulande gegen die Bedürfnisse der Menschen vollstreckt wird.

Die Proteste wurden am 12. März bis auf Weiteres ausgesetzt.

Aktueller Bericht, 27.5.2010

Bericht zur Pressekonferenz des SFR am 13.04.2010

SR 3 Region am Nachmittag, 16.03.2010:

 

Aktueller Bericht, 16.3.2010

Aktueller Bericht, 10.3.2010

SR 3 Rundschau um 8, 10.3.2010:

 

Magazin Saar, 4.3.2010

SR 3 Region am Nachmittag, 4.3.2010:

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