Handwerker bieten ihre Fähigkeiten als Dienstleistungen an, betonen, dass sie sauber und pünktlich arbeiten, flexibel sind und optimale Qualität liefern. Gutes Handwerk eben. Problematisch wird es aber, wenn ein Arzt dies einer Ausländerbehörde ebenfalls anbietet: Gute Qualität, sprich Atteste, um medizinisch problem- und bedenkenlos abzuschieben und bereit, kurzfristig Aufträge zu übernehmen. Gegen Entgelt natürlich.
So geschehen im Fall des saarländischen Arztes Oliver Engel, der gemeinsam mit seiner Kollegin Tatjana Mockwitz aus Hessen dies der Ausländerbehörde Bremen in einem Brief, angeboten hat. Den Brief und weiteres Material dokumentieren wir hiermit auf unserer Webseite.
Das handwerkliche Dienstleistungsangebot der Ärzte wurde jedenfalls angenommen. Im Auftrag der Bremer Ausländerbehörde waren sie an Abschiebungen von Flüchtlingen beteiligt, indem sie die Reisefähigkeit von Flüchtlingen feststellten, die von anderen Ärzten als nicht reisefähig eingestuft wurden.
In dem Brief an die Ausländerbehörde betonen beide, dass sie als Team für verschiedene Bundesländer tätig seien und über eine mehrjährige Erfahrung bei Rückführungen ausländischer Staatsangehöriger in die jeweiligen Heimatländer weltweit verfügen würden. Ihre medizinischen Leistungen seien u.a.: Das Erstellen sämtlicher medizinischer Gutachten oder die Untersuchung auf Gewahrsamsfähigkeit einschließlich des Ausstellens entsprechender Bescheinigungen.
Der Saarländische Flüchtlingsrat spricht sich grundsätzlich gegen das unmenschliche System der Abschiebungspraxis aus und setzt sich für ein Bleiberecht für alle Flüchtlinge ein.
Dokumentation: Brief und Abrechnungen von Oliver Engel
Redebeitrag am 10.12.2010 vorm Abschiebegefängnis in Ingelheim
Saarbrücker Zeitung vom 9.12.2010
Aktueller Bericht vom 8.12.2010